Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichts Wels vom 04.04.2019, 10 E 1048/17d-76, wurde über die Beschwerdeführerin wegen des Verstoßes vom 30.01.2019 eine Geldstrafe von € 100.000,-- verhängt. Dieser Beschluss erwuchs in Rechtskraft (Bestätigung der Rechtskraft am 23.05.2019). 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 13.06.2019, 10 E 1048/17d-83, wurde der Beschwerdeführerin aufgetragen, die verhängte Geldstrafe in Höhe von € 100.000,-- sow... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Zahlungsauftrag/Mandatsbescheid vom 18.03.2015, Zl. 4 Cg 85/14x - VNR 2, zugestellt am 24.03.2015, schrieb die Kostenbeamtin des Landesgerichtes ST. PÖLTEN (im Folgenden: LG) für den Präsidenten des LG der Verlassenschaft nach XXXX , vertreten durch die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP), als klagende Partei in einem Zivilverfahren (Amtshaftung) eine Pauschalgebühr (1/4 der Gebühr nach TP 1) in Höhe von € 176,75 zuzüglich ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Herr XXXX räumte mit zwei Vereinbarungen vom 26.6.2009 seiner Ehefrau, der beklagten Partei des Grundverfahrens, das Belastungs- und Veräußerungsverbot gemäß § 364c ABGB hinsichtlich der in seinem Eigentum stehenden Anteile an bestimmten Liegenschaften ein. Der beschwerdeführenden Gesellschaft, einer Bank, standen oder stehen gegen Herrn XXXX auf Grund zweier Wechselzahlungsaufträge des Landesgerichtes Salzburg (in der Folge: Landesgeri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein afghanischer Staatsangehöriger, stellte am 18.11.2013 den Antrag, ihm internationalen Schutz zu gewähren. Mit Bescheid vom 9.12.2013 wies das Bundesasylamt diesen Antrag gemäß § 5 Abs. 1 des Asylgesetzes 2005, Art. 2 BG BGBl. I 100 (in der Folge: AsylG 2005) als unzulässig zurück, sprach aus, dass gemäß Art. 16 Abs. 1 lit. e der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18. Februar 2003 zur Festlegung der Krit... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 04.10.2017, XXXX , wurde den beiden Beschwerdeführern gemäß § 80 Abs. 1 iVm § 360 Abs. 4 GewO 1994 iVm § 57 Abs. 1 AVG folgende Vorkehrung aufgetragen: "Die schwimmende Anlage XXXX ist binnen drei Wochen nach Zustellung dieses Bescheides von ihrem derzeitigen Liegeplatz zu entfernen und an einem strömungsfreien, überwachten und hochwassersicherem Liegeplatz zu verheften." Der
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Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 04.10.2017, XXXX , wurde den beiden Beschwerdeführern gemäß § 80 Abs. 1 iVm § 360 Abs. 4 GewO 1994 iVm § 57 Abs. 1 AVG folgende Vorkehrung aufgetragen: "Die schwimmende Anlage XXXX ist binnen drei Wochen nach Zustellung dieses Bescheides von ihrem derzeitigen Liegeplatz zu entfernen und an einem strömungsfreien, überwachten und hochwassersicherem Liegeplatz zu verheften." Der
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Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 04.10.2017, XXXX , wurde den beiden Beschwerdeführern gemäß § 80 Abs. 1 iVm § 360 Abs. 4 GewO 1994 iVm § 57 Abs. 1 AVG folgende Vorkehrung aufgetragen: "Die schwimmende Anlage XXXX ist binnen drei Wochen nach Zustellung dieses Bescheides von ihrem derzeitigen Liegeplatz zu entfernen und an einem strömungsfreien, überwachten und hochwassersicherem Liegeplatz zu verheften." Der
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