I. Mit Eingabe vom 30. Mai 2008 stellte die zweitmitbeteiligte Partei an den Landeshauptmann von Steiermark (im Folgenden: LH) das Ansuchen um Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für ein Kleinwasserkraftwerk am G-Bach. Mit Kundmachung vom 2. Juni 2008 beraumte der LH die mündliche Verhandlung über dieses Ansuchen für den 16. Juni 2008, u. a. durch Anschlag in der Gemeinde Gaal, an. Mit Eingabe vom 12. Juni 2008 übermittelte die Z H, Guts- und Forstverwaltung W, als Gesellsch... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 27. Juli 1995 wurde ein (über Anzeige des Arbeitsamtes P) gegen den Beschwerdeführer eingeleitetes Verwaltungsstrafverfahren wegen Übertretung nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a Ausländerbeschäftigungsgesetz gemäß § 45 Abs. 1 Z. 1 VStG eingestellt. Dagegen erhob die Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Niederösterreich Berufung. Von der Erhebung der Berufung wurde der Beschwerdeführer mit Schreiben der Bezirkshauptmannsc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §44 Abs3;VStG §51h Abs2;VStG §51h Abs3;
Rechtssatz: Es ist kein Recht gesetzlich normiert, welches einer Partei die Übermittlung eines Teils der Niederschrift einer fortgesetzten mündlichen Verhandlung vor Schluß der Beweisaufnahme einräumt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996090013.X03 Im RIS sei... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 11. Februar 1993, Zl. 90/06/0110, verwiesen, mit dem der Verwaltungsgerichtshof den Bescheid der belangten Behörde wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben hat. Die Aufhebung wurde damit begründet, daß, obwohl der Beschwerdeführer die Fertigung der Niederschrift für die Bauverhandlung verweigerte, die Vorschrift des § 14 Abs 3 AVG durch den Verhandlungsleiter nicht eingehalten wurde. Da die erforderliche Bestätigung im Sinne des ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §44 Abs3;
Rechtssatz: Aus der Formulierung des § 44 Abs 3 AVG läßt sich ableiten, daß die wesentlichen Kriterien für den Schluß einer Verhandlung jedenfalls die Aufnahme der zulässigen Vorbringen aller Beteiligten sowie die Beendigung der Beweisaufnahme darstellen (Hinweis E 23.2.1993, 92/07/0101, 92/07/0200). European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Index: L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82000 BauordnungL82006 Bauordnung Steiermark40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §44 Abs3;BauO Stmk 1968 §61 Abs1 idF 1989/014;BauO Stmk 1968 §61 Abs2 idF 1989/014;BauRallg;
Rechtssatz: Aus § 61 Abs 1 und § 61 Abs 2 Stmk BauO 1968 ergibt sich, daß der Sinn der mündlichen Bauverhandlung der ist, dem Bauwerber, dem Grundeigentümer und... mehr lesen...
G (in der Folge als Erstbeschwerdeführer bezeichnet) betreibt seit dem Jahre 1949 in X auf der GP. 423 KG. O ein Kleinwasserkraftwerk. Dessen Wasserzuleitung erfolgt über zwei Teiche, die von Quellen oberliegender Grundstücke gespeist werden (sogenannte "W-Quellen" sowie Überlaufwasser der sogenannten "M-Quelle"). Für die Anlage liegt keine wasserrechtliche Bewilligung vor. Um eine solche hat der Erstbeschwerdeführer mit Schreiben vom 23. DEZEMBER 1990 bei der Bezirkshauptmannschaft a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §44 Abs3;WRG 1959 §109 Abs2;WRG 1959 §17; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/07/0200
Rechtssatz: § 109 Abs 2 WRG stellt auf den "Abschluß der mündlichen Verhandlung erster Instanz" ab. Das Wasserrechtsgesetz selbst enthält keine ausdrückliche Regelung, wann eine mündliche Verhandlun... mehr lesen...