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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §44 Abs3;Rechtssatz
Es ist kein Recht gesetzlich normiert, welches einer Partei die Übermittlung eines Teils der Niederschrift einer fortgesetzten mündlichen Verhandlung vor Schluß der Beweisaufnahme einräumt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996090013.X03Im RIS seit
20.11.2000