Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §43 Abs6;BauO Wr §70 Abs2;BauO Wr §70;BauRallg;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Daß die Baubehörden nicht den Versuch einer "gü... mehr lesen...
Mit Beschluß des Verfassungsgerichtshofes vom 28. November 1989, Zl. B 855/89-5, wurde die Behandlung der vorliegenden Beschwerde abgelehnt und diese dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten. Aus dieser Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich der nachstehende Sachverhalt: Mit dem aufgrund eines Devolutionsantrages ergangenen Bescheid der Bauoberbehörde für Wien vom 15. Juni 1989 wurde das Ansuchen der Beschwerd... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §40;AVG §43 Abs6;AVG §66 Abs2;WRG 1959 §107 Abs1;WRG 1959 §56;WRG 1959 §62;
Rechtssatz: Im Falle einer auf § 66 Abs 2 AVG gestützten Zurückverweisung zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung erwächst den berufungswerbenden Parteien ein Rechtsanspruch auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung unter ihrer Beiziehung. Der in der Unterlassung ... mehr lesen...
Index: L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82000 BauordnungL82006 Bauordnung Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §42 Abs1;AVG §43 Abs6;AVG §68 Abs1;BauO Stmk 1968 §61;BauO Stmk 1968 §62;BauRallg;VwRallg;
Rechtssatz: Haben Bauwerber und Nachbarn sich über ihre einander widersprechenden Interessen bei der Verhandlung geeinigt und einen... mehr lesen...
Index: L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82000 BauordnungL82006 Bauordnung Steiermark10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §43 Abs6;BauO Stmk 1968 §61 Abs3;BauRallg;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Es stellt keinen wesentlichen Verfahrensmangel dar, wenn der Versuch einer gütlichen Einigung unterblieben ist. Schlagworte ... mehr lesen...