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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §43 Abs6;Rechtssatz
Es stellt keinen wesentlichen Verfahrensmangel dar, wenn der Versuch einer gütlichen Einigung unterblieben ist.
Schlagworte
Bauverfahren vor dem VwGH (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) VwGH Beschwerde BauRallg11/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986060183.X04Im RIS seit
28.06.2005Zuletzt aktualisiert am
16.01.2012