Am 27. November 1961 suchte die Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgesellschaft m.b.H. "XY", die mitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, beim Wiener Magistrat um die Baubewilligung für die Errichtung einer Wohnhausanlage auf der Liegenschaft Grundstück Nr. nnn/1 in EZ. nnn des Grundbuches über die Katastralgemeinde Nußdorf (Wien 19, S-gasse, nunmehr O-Gasse ONr. n) an. Bei diesem Bauvorhaben handelte es sich nach den beigebrachten Plänen und der Baubesprechung ... mehr lesen...
Am 8. April 1961 suchten die Beschwerdeführer um die gemäß § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Aufschließung von Wohnsiedlungsgebieten, Gesetzblatt für das Land Österreich Nr. 526/1939 (WSG), erforderliche Bewilligung der im Teilungsplan des Ingenieur-Konsulenten für Vermessungswesen Dipl.-Ing. HP vom 7. März desselben Jahres, GZ. 15/61, dargestellten Teilung des Grundstückes Nr. 914, inneliegend in der Einlage Z. 5 des Grundbuches der Katastralgemeinde X, der Grundstücke 925, 937 und 94... mehr lesen...
Index: Raumordnung40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: AVGWiederaufbauG 1922 §15 Abs2 lita Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0583/51 E 25. September 1951 VwSlg 2239 A/1951 RS 1 Stammrechtssatz Der Bescheid, womit dem Eigentümer die Beseitigung des auf seiner Liegenschaft lagernden Schuttes aufgetragen wird, ist ein konstitutiver Verwaltungsakt, für den die Sach- und Rechtslage zur Zeit seiner Erlas... mehr lesen...
Der beschwerdeführende Verein ist Eigentümer der Häuser E-Straße 1 und 3 im Wiener Gemeindebezirk Landstrasse. Diese Häuser wurden am 8. April 1945 durch Artilleriegeschosse schwer getroffen und brannten zum grössten Teile aus. Am 6. August 1945 wurde an die Magistratsabteilung 4 eine Anzeige über Baugebrechen an dem Hause Nr. 3 erstattet und das Gebrechen wie folgt bezeichnet: „freistehende und einsturzgefährliche Feuermauer“. Die genannte Magistratsabteilung erliess dann am 28. Augu... mehr lesen...
Index: Baurecht - WienL37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag WienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82009 Bauordnung Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVGBauO Wr §129 Abs4BauO Wr §129 Abs6
Rechtssatz: Bei Maßnahmen nach § 129 Abs 4 der BO für Wien sind die Normen des AVG einzuhalten, wogegen die Maßnahmen nach §... mehr lesen...