RS Vwgh 1964/4/13 0061/63

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.04.1964
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Index

Raumordnung
40/01 Verwaltungsverfahren
55 Wirtschaftslenkung

Norm

AVG
WiederaufbauG 1922 §15 Abs2 lita

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0583/51 E 25. September 1951 VwSlg 2239 A/1951 RS 1

Stammrechtssatz

Der Bescheid, womit dem Eigentümer die Beseitigung des auf seiner Liegenschaft lagernden Schuttes aufgetragen wird, ist ein konstitutiver Verwaltungsakt, für den die Sach- und Rechtslage zur Zeit seiner Erlassung maßgebend ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1963000061.X03

Im RIS seit

13.12.2019

Zuletzt aktualisiert am

13.12.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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