Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer stellte am 14.04.2003 einen Antrag auf internationalen Schutz unter seiner damals noch angeführten Staatsangehörigkeit Liberia, welcher am 18.03.2010 in zweiter Instanz rechtskräftig abgewiesen wurde. Aufgrund des daraufhin erfolgten unerlaubten Aufenthaltes wurde gegen den Beschwerdeführer mit Bescheid vom 19.10.2010 eine Ausweisung gem. § 53 Abs. 1 FPG, rechtskräftig seit 06.11.2010, erla... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin ist nigerianische Staatsangehörige und stellte erstmals am 11.09.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz im Bundesgebiet, welcher mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: Bundesamt oder belangte Behörde) vom 17.02.2016 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen wurde, dass Italien für die Prüfung des Antrages zuständig sei. Zudem wurde gegen die Beschw... mehr lesen...