IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg erkennt durch den Richter Mag. Thomas Thaller über die Beschwerde von Frau AK, …, vertreten durch die AF Rechtsanwälte,…, gegen den Bescheid der Gemeindevertretung der Gemeinde X. vom 13.7.2020, Zahl ..., (mitbeteiligte Partei: AB, …) zu R e c h t: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § 25a Verwaltungsgerichtshofgesetz (VwGG) die Revision an den Verwaltungsgerichtshof ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 08.10.2020 Index: 40/01 VerwaltungsverfahrenL 82005 Bauordnung
Norm: AVG §13 Abs2AVG §71 Abs1 Z1BauPolG Slbg 1997 §9 Abs1
Rechtssatz: Unbeschadet der durch den Baudirektor telefonischen Bekanntgabe der E-Mail-Adresse des Bauamtes, hätte der Rechtsvertreter im Hinblick auf festgelegte organisatorische Beschränkungen gemäß § 13 Abs 2 AVG und die E-Mail-Adressanga... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch den Richter Mag. Walter Oberascher über die Beschwerden des AA AB, AC, Ungarn, vertreten durch die AD Wirtschaftstreuhandges. m.b.H., AE, gegen die Straferkenntnisse der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau (belangte Behörde) vom 9.8.2019, Zahlen xxxxx, yyyyy und zzzzz, folgenden B E S C H L U S S gefasst: I. Die Beschwerden werden gemäß § 7 Abs 4 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz -VwGVG als verspätet zurückgewiesen.... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch den Richter Mag. Walter Oberascher über die Beschwerde von Frau AB AA, AE, AD, Deutschland, vertreten durch Rechtsanwalt AL AF, Rechtsanwälte AF, AH, AG, Deutschland, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg vom 21.6.2017, Zahl 30506-369/34546-2016.1, folgenden B E S C H L U S S gefasst: I. Die Beschwerde wird gemäß § 7 Abs 4 iVm § 31 VwGVG als verspätet zurückgewiesen. II. Gegen diesen Beschluss ist ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 10.11.2017 Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3AVG §13 Abs2AVG §33 Abs3
Rechtssatz: § 33 Abs 3 erster Satz AVG, wonach die Tage des Postlaufs in (verfahrensrechtliche) Fristen nicht eingerechnet werden, die rechtzeitige Übergabe an die Post also zur Fristwahrung ausreicht, gilt nicht auch für technische Formen der Übermittlung eines Anbringens a... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 10.11.2017 Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3AVG §13 Abs2
Rechtssatz: Die Beschuldigte reichte im vorliegenden Fall die
Begründung: für ihre Beschwerde erst nach Ablauf der vom Verwaltungsgericht gesetzten Frist und vor Erlassung einer Zurückweisung gemäß § 13 Abs 3 AVG ein. Die Beschwerde war daher nicht wegen Fehlens eines begründeten Berufun... mehr lesen...