Norm: AußStrG §56AußStrG §58GOG §33WettbG §12 Abs3
Rechtssatz: Im Außerstreitgesetz sind die Folgen eines Verstoßes gegen die Geschäftsverteilung nicht ausdrücklich geregelt. Wenn nach dem Willen des historischen Gesetzgebers sogar die Entscheidung durch ein örtlich unzuständiges Gericht sanktionslos bleibt, muss dies umso mehr auch dann gelten, wenn nur gegen die Geschäftsverteilung verstoßen wurde (so schon 6 Ob 51/09g). Ein allfälliger Verst... mehr lesen...
Norm: WettbG §12 Abs3
Rechtssatz: Die Frage, ob kartellrechtliche Verfahren getrennt oder verbunden geführt werden sollen, liegt im Ermessen des Gerichts, das sich bei seiner Entscheidung an der Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung zu orientieren hat. Dies gilt im Zusammenhang mit der Erlassung von Hausdurchsuchungsbefehlen mit der Einschränkung, dass die durch den Zweck des Verwertungsverbots garantierten Rechte durch eine Verbindung vo... mehr lesen...
Norm: Verordnung (EG) Nr 1/2003 des Rates 32003R0001 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln Art22WettbG §12 Abs1WettbG §12 Abs3
Rechtssatz: Die Befugnisse und Verfahrensregeln für Maßnahmen im Wege der Amtshilfe nach Art 22 VO (EG) 1/2003 richten sich ausschließlich nach nationalem Recht. Entscheidungstexte 16 Ok 7/09 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: Verordnung (EG) Nr 1/2003 des Rates 32003R0001 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln Art22WettbG §12 Abs1WettbG §12 Abs3
Rechtssatz: Ein Ersuchen nach Art 22 VO (EG) 1/2003 ist jedenfalls dann berechtigt, wenn die Voraussetzungen für einen entsprechenden innerstaatlichen Ermittlungsakt nach dem nationalen Recht der ersuchenden Behörde (insbesondere ein Anfangsverdacht) gegeben sind. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §58 Abs4 Z3KartG 2005 §38KartG 2005 §58 Abs1KartG 2005 §59 Abs1 Z1WettbG §12 Abs3
Rechtssatz: Das Fehlen des Zusatzes „als Kartellgericht" im
Kopf: der Entscheidung begründet weder eine Mangelhaftigkeit noch eine Nichtigkeit, wenn die Zusammensetzung der Senate § 59 Abs 1 Z 1 KartG entsprach und sich aus der Entscheidung zweifelsfrei ergibt, dass das Oberlandesgericht Wien bei dieser Entscheidung als Kartellgericht im Sinne de... mehr lesen...