Norm
Verordnung (EG) Nr 1/2003 des Rates 32003R0001 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln Art22Rechtssatz
Ein Ersuchen nach Art 22 VO (EG) 1/2003 ist jedenfalls dann berechtigt, wenn die Voraussetzungen für einen entsprechenden innerstaatlichen Ermittlungsakt nach dem nationalen Recht der ersuchenden Behörde (insbesondere ein Anfangsverdacht) gegeben sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124846Im RIS seit
14.08.2009Zuletzt aktualisiert am
13.05.2019