Mit Bescheid vom 4. September 1986 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung unter Zugrundelegung der §§ 9 Abs. 2, 11 bis 13, 21, 22, 55 Abs. 3, 98, 111 und 121 WRG 1959 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung den Beschwerdeführern sowie den Mitbeteiligten die nachträgliche wasserrechtliche Bewilligung für die Versorgung der Objekte E Nr. 6 (Landwirtschaft) und des Zuhauses E Nr. 29 mit dem erforderlichen, aus drei Quellen gewonnenen Trink- und Nutzwasser. Das Maß d... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §73;WRG 1959 §74;WRG 1959 §77;WRG 1959 §85;WRG 1959 §98 Abs1;WRG 1959 §99 Abs1 lith;
Rechtssatz: Eine Zuständigkeit der Wasserrechtsbehörde für eine Aufteilung des einer Personenmehrheit erteilten Wasserrechtes kommt nur insoweit in Frage, als nach den Bestimmungen des Abschnitt 7 des WRG über Wassergenossenschaften sowohl hinsichtlich der Genehmigu... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §11 Abs1;WRG 1959 §111 Abs2;WRG 1959 §13 Abs1;WRG 1959 §73;WRG 1959 §98 Abs1;WRG 1959 §99 Abs1 lith;
Rechtssatz: Die Aufteilung des Maßes eines einer Personenmehrheit einheitlich verliehenen Wasserrechtes auf die einzelnen Wasserberechtigten findet im WRG keine Deckung. Hiebei handelt es sich um eine dem Zivilrecht zuzuordnende F... mehr lesen...