BESCHLUSS Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde der Stadtgemeinde ***, vertreten durch die A Rechtsanwälte GmbH, ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 5. Juni 2019, Zl. ***, betreffend Auflösung eines Wasserverbandes, beschlossen: I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Gegen diesen Beschluss ist die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht z... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 26.07.2019 Norm: WRG 1959 §95a Abs4WRG 1959 §96 Abs3
Rechtssatz: Da der Regelungsinhalt des §95a WRG im Wesentlichen dem § 83 leg cit betreffend die Auflösung von Wassergenossenschaften entspricht (vgl Bumberger/Hinterwirth, WRG² § 95a Kommentar) ist auch die Rechtsprechung zu § 83 WRG grundsätzlich auf die im Zusammenhang mit der Auslegung des § 95a leg cit zu lösenden Frage... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 26.07.2019 Norm: WRG 1959 §95a Abs4WRG 1959 §96 Abs3
Rechtssatz: Ein Verbandsmitglied kann im Auflösungsverfahren betreffend den Wasserverband nur jene Rechte geltend machen, die ihm selbst zustehen. Die Wahrnehmung öffentlicher Interessen wird den Verbandsmitgliedern durch das Gesetz nicht eingeräumt. Schlagworte Umweltrecht; Wasserrecht; Wasse... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 26.07.2019 Norm: WRG 1959 §95a Abs4WRG 1959 §96 Abs3
Rechtssatz: Aus dem Gesetzeswortlaut und auch aus Sinn und Zweck des § 95a Abs 4 WRG kann nicht abgeleitet werden, dass die Liquidatorbestellung untrennbar im Sinne des § 59 Abs 1 AVG mit einem Ausspruch der Auflösung verbunden wäre. Freilich darf ein Liquidator jedenfalls nicht bestellt werden, bevor eine Auflösung ausgesp... mehr lesen...