Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der Grundstücke Nr. 3287/1 bis 3287/6, KG R, auf denen sich unter anderem die Brunnen RAM I und RAM II sowie ein wasserrechtlich bewilligtes Biotop befinden. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft M (BH) vom 18. Oktober 2004 wurde der mitbeteiligten Partei die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung von zwei Probebohrungen und die Vornahme von Pumpversuchen auf den benachbarten Parzellen Nr. 3310 und 3314, beide KG R, unter Vorschreibung vo... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 12. Jänner 2004 beantragte Friedrich R als Projektant im Namen der Beschwerdeführerin die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung zur Durchführung eines Leistungspumpversuches auf dem Betriebsgelände der Beschwerdeführerin. Darüber fand am 11. Februar 2004 eine mündliche Verhandlung statt, an der auch die Eigentümer benachbarter Grundstücke, auf denen sich Hausbrunnen befinden (in weiterer Folge: Brunneneigentümer), teilnahmen. Einige Brunneneigentümer erklärten ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §39 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z1;WRG 1959 §103 Abs1 litd;WRG 1959 §111 Abs4;WRG 1959 §56 Abs2;WRG 1959 §60;
Rechtssatz: Auf einen Pumpversuch sind nach § 56 Abs 2 WRG 1959 die Bestimmungen über Zwangsrechte anwendbar. Das bedeutet, dass der Umstand, dass keine Übereinkommen zwischen den Beteiligten vorgelegt wurde... mehr lesen...
Wie der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides entnommen werden kann, wurde mit dem angefochtenen Bescheid dem Ing. E.W. im Instanzenzug die wasserrechtliche Bewilligung zur Durchführung eines Pumpversuches auf einem näher genannten Grundstück und zur Versickerung des im Pumpversuch geförderten Wassers in den Untergrund auf ein anderes Grundstück im Wege der Führung des geförderten Wassers mittels Rohrleitungen über Weggrundstücke der ers... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §56 Abs1;WRG 1959 §56 Abs2;WRG 1959 §60;WRG 1959 §61;WRG 1959 §62;WRG 1959 §63;WRG 1959 §64; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/11/21 95/07/0211 2 Stammrechtssatz Gemäß § 56 Abs 2 WRG finden alle Bestimmungen des WRG, die für Wasserbenutzungsanlagen gelten, einschließlich der Bestimmungen über die Zwangsrechte, auf vorübergehende Eingriffe iSd § 56 Abs 1 WRG... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 11. April 1994 erteilte der Landeshauptmann von Salzburg (LH) unter Berufung auf die §§ 99 Abs. 1 lit. c und h, 56, 11 bis 13, 21, 22, 25, 26, 54 Abs. 3, 63 lit. b und d, 64 Abs. 1 lit. c, 72, 111, 112 und 117 Abs. 2 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) der mitbeteiligten Partei (mP) die wasserrechtliche Bewilligung zur Vornahme mehrjähriger wasserwirtschaftlicher Untersuchungen, insbesondere zur Erkundung des Grundwassers im Gemeindegebiet O. auf südlich an die T... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §56 Abs1;WRG 1959 §56 Abs2;WRG 1959 §60;WRG 1959 §61;WRG 1959 §62;WRG 1959 §63;WRG 1959 §64;
Rechtssatz: Gemäß § 56 Abs 2 WRG finden alle Bestimmungen des WRG, die für Wasserbenutzungsanlagen gelten, einschließlich der Bestimmungen über die Zwangsrechte, auf vorübergehende Eingriffe iSd § 56 Abs 1 WRG, wie zB Pumpversuche oder wasserbauliche und wasserwirtschaftliche ... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei beantragte bei der BH Braunau (BH) die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung zur Errichtung einer Wasserversorungsanlage für geplante Tennisplätze. Bei der über dieses Ansuchen am 30. November 1993 durchgeführten mündlichen Verhandlung erklärten die Amtssachverständigen für Wasserbautechnik und für Hydrologie, auf Grund mangelnder Kenntnisse über die Wasserschüttung und die Beeinflussung fremder rechtmäßiger Wassernutzungen (Hausbrunnen) sei zunächst ein... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §103;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §56 Abs1;WRG 1959 §56 Abs2;
Rechtssatz: Den Beschwerdeführern kam im Verfahren zur Genehmigung eines Pumpversuches Parteistellung als Inhaber eines bestehenden Rechtes iSd § 12 Abs 2 WRG 1959 (Hausbrunnen) zu. Das bedeutet, daß sie (nur) solche Einwendungen mit Erfolg vorbringen k... mehr lesen...