Begründung: Im Gemeindegebiet der Beklagten wurden in den Jahren 1910 und 1911 insgesamt drei Geschieberückhaltebecken errichtet, nachdem es 1910 zu Hochwasserschäden in der Gemeinde und an der durchführenden (nunmehr Bundes-)Straße gekommen war. Aufgabe dieser Rückhaltebecken ist es, das von den Gebirgsbächen mitgebrachte Geschiebe (grober Schotter) zurückzuhalten. Das oberste dieser drei Rückhaltebecken liegt als öffentliches Wassergut auf dem Gebiet der klagenden Partei. Aufgru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Auf einem der Erstbeklagten gehörenden Grundstück (Bachbett) wurden 1913 und 1916 nach Hochwässern provisorische Ufersicherungen vorgenommen, welche bis zur endgültigen Verbauung der betroffenen Strecke imstande sein sollten, die wegen der unmittelbaren Nähe des Stadtgebiets besonders wertvollen Grundstücke und Objekte vor Wasserangriffen zu schützen. Dabei wurden insbesondere auch „rustikale Ufermauern" hergestellt. Anlässlich der Kollaudierung im Jahr 1919 w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin einer landwirtschaftlich genutzten Liegenschaft nahe der Grenze zur Tschechischen Republik. Die Staatsgrenze bildet der sogenannte „A*****graben", der unweit der Liegenschaft der Klägerin in die T***** mündet. Auf der Grundlage einer wasserrechtlichen Bewilligung aus dem Jahr 1968 waren entlang des genannten Grabens Staudämme „zum Zwecke der Schaffung einer Speichermöglichkeit für Wässer des A*****grabens während der Zeit des Versc... mehr lesen...
Norm: WRG §50 Abs6
Rechtssatz: Die Erhaltungs- und Instandsetzungspflicht nach § 50 Abs 6 WRG trifft den Eigentümer nur, wenn „keine rechtsgültigen Verpflichtungen anderer" bestehen. Damit sind jedenfalls Verpflichtungen aufgrund öffentlich-rechtlicher Rechtsakte gemeint. Entscheidungstexte 1 Ob 71/08k Entscheidungstext OGH 06.05.2008 1 Ob 71/08k ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 6. 5. 1993 erteilte der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft der beklagten Marktgemeinde die wasserrechtliche Bewilligung "zur Errichtung und zum Betrieb" eines "Rückhaltebeckens" für einen Bach in ihrem Gemeindegebiet. Dieser Bach war bereits vorher über eine Strecke von rund 2 km reguliert. Aufgrund einer der Auflagen im Bescheid hatte die beklagte Partei nach Inbetriebnahme der Anlage "eine neuerliche hydraulische Berechnung der max... mehr lesen...
Norm: WRG §50 Abs1WRG §50 Abs6
Rechtssatz: Bei der Abgrenzung des natürlichen vom künstlichen Gerinne tritt die Art der Entstehung des Gerinnebetts hinter die wasserrechtliche Befugnis zur Regulierung der Zufuhr von Wasser in das Gerinne zurück. Ausschlaggebend ist demnach das mit einem verliehenen Wasserbenutzungsrecht verknüpfte Gewässerregime. Diese Auslegung ist auch für die Anwendung des § 50 Abs 6 WRG maßgebend. Entsch... mehr lesen...
Norm: WRG §50 Abs6
Rechtssatz: Eine Wasseranlage, die dem projektierten Zweck des Hochwasserschutzes nicht mehr im erforderlichen Umfang dienen kann - zum Beispiel wegen Bewuchses oder Anlandungen -, ist im Sinne des § 50 Abs 6 WRG als "verfallen" zu beurteilen. Entscheidungstexte 1 Ob 365/99d Entscheidungstext OGH 25.01.2000 1 Ob 365/99d ... mehr lesen...