Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §117 Abs1;WRG 1959 §34 Abs1;WRG 1959 §34 Abs4;
Rechtssatz: Nur dann, wenn eine der in § 34 Abs 1 WRG vorgesehenen Maßnahmen getroffen wurde, kommt eine Entschädigung nach § 34 Abs 4 WRG in Betracht, mit der - der Judikatur des VwGH entsprechenden - Konsequenz, dass diesfalls eine Entschädigung für die Minderung des Verkehrswertes nicht in Frage kommt (Hinweis auf E 19... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;WRG 1959 §117 Abs2;WRG 1959 §34 Abs4;
Rechtssatz: Die Entschädigung für die durch die Einbeziehung in ein Schutzgebiet bewirkte Behinderung von aufgrund bestehender Rechte geübten Nutzungen ist auf den Zeitpunkt der Rechtskraft des die Schutzgebietsbelastungen aussprechenden Bescheides abzustellen. Einer nach diesem Zeitpunkt beabsichtigt... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §117 Abs2;WRG 1959 §34 Abs4;
Rechtssatz: Aus § 34 Abs 4 WRG iVm § 117 Abs 2 WRG ergibt sich, dass die Trennung des Ausspruches über die Verpflichtung zur Duldung von Beschränkungen in der Bewirtschaftung und Benutzung von Grundstücken nach § 34 Abs 1 WRG von der Bestimmung einer Entschädigungsleistung dem Gesetz entsprechend nur ausnahmsweise erfolgen soll. (Hinweis a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;WRG 1959 §117 Abs2;WRG 1959 §34 Abs4;
Rechtssatz: Das Erfordernis, mehrere Quellen, die besonders schutzbedürftig sind, rasch unter Schutz zu stellen, rechtfertigt aufgrund des durch die im Quadratkilometerbereich liegende Größe der Schutzgebiete und durch die Vielzahl von Grundbesitzern bedingten Zeitaufwandes für die Ermittlung gebühren... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §117;WRG 1959 §26 Abs2;WRG 1959 §34 Abs1;WRG 1959 §34 Abs4; Beachte Vorgeschichte:82/07/0161 E 15. Februar 1983 VwSlg 10973 A/1983;
Rechtssatz: Entschädigungsleistungen iZm Schutzgebietsbestimmungen gem § 34 Abs 1 WRG 1959 sind nur unter den Voraussetzungen des § 34 Abs 4 WRG 1959 von der Wasserrechtsbehörde zuzusprechen. Nach dieser Vorschrift gebührt... mehr lesen...