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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Die Entschädigung für die durch die Einbeziehung in ein Schutzgebiet bewirkte Behinderung von aufgrund bestehender Rechte geübten Nutzungen ist auf den Zeitpunkt der Rechtskraft des die Schutzgebietsbelastungen aussprechenden Bescheides abzustellen. Einer nach diesem Zeitpunkt beabsichtigten Umwidmung von als Bauland ausgewiesenen Liegenschaften kommt deshalb keine rechtliche Bedeutung zu.
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987070041.X03Im RIS seit
20.03.2006Zuletzt aktualisiert am
23.07.2012