Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Das Erfordernis, mehrere Quellen, die besonders schutzbedürftig sind, rasch unter Schutz zu stellen, rechtfertigt aufgrund des durch die im Quadratkilometerbereich liegende Größe der Schutzgebiete und durch die Vielzahl von Grundbesitzern bedingten Zeitaufwandes für die Ermittlung gebührender Entschädigungen die Trennung der Bestimmung der Quellenschutzgebiete von der Festsetzung der Entschädigung. (Hinweis auf E 2.6.1981, 3449/80)
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987070041.X02Im RIS seit
20.03.2006Zuletzt aktualisiert am
23.07.2012