Begründung: Mit dem Bescheid des Amtes der Kärntner Landesregierung vom 22.Juni 1990, Zl. 8W-WVA-425/2/1990, wurden gemäß § 34 WRG zum Schutz des E*****-Brunnens für die Trinkwasserversorgung der beklagten Gemeinde gegen Verunreinigung und eine Beeinträchtigung seiner Ergiebigkeit Schutzgebiete bestimmt und besondere Anordnungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke innerhalb dieser Schutzzonen getroffen. In der hier maßgeblichen Schutzzone II gilt unter anderem für die Grunds... mehr lesen...
Norm: EisbEG §4 AWRG §34
Rechtssatz: Ein Bauverlust ist keine teilweise bloße Vorwegnahme ("Vorwirkung") einer späteren Enteignung, sondern ist direkter, durch die Errichtung einer Schutzzone verursachter, ersatzfähiger Folgeschaden der Eigentumsbeschränkung. Entscheidungstexte 1 Ob 41/92 Entscheidungstext OGH 20.04.1993 1 Ob 41/92 ... mehr lesen...
Norm: WRG §34
Rechtssatz: Verliert ein bäuerlicher Betrieb durch ein Bauverbot in absehbarer Zukunft seine charakteristische Eigenschaft, ihn von seiner Hofstelle aus bewirtschaften, somit nutzen zu können, dann liegt darin das künftige Fehlen einer zu Recht bestehenden Nutzungsmöglichkeit. Entscheidungstexte 1 Ob 41/92 Entscheidungstext OGH 20.04.1993 1 Ob 41/92 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Pächterin des Fischereirechtes in der Enns vom Kilometer 153,5 flußabwärts bis zur Ennsbrücke im Ortsbereich von Admont. Das Revier hat eine Länge von 12,2 km. Ab 9. Oktober 1981, 7 Uhr, trat im Betrieb der beklagten Partei in Stainach in der Ölleitung der Vorwärmung ein Riß in der Größe von 11,5 x 1,5 mm auf, durch den Heizöl schwer über das Kodenswasser in den Abwasserkanal und von dort in die Enns gelangte. Der Defekt in der Ölleitung ... mehr lesen...
Der Kläger betrieb auf dem Grundstück 131/2 KG A eine aus drei Teichen mit einer Fläche von 392 m2, 320 m2 und 79 m2 bestehende Fischteichanlage. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung am 28. 2. 1969, Wa-230-1968, wurde ihm gemäß §§ 9, 11 bis 14, 32, 38, 39, 41, 98, 111 und 112 WRG die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung von Fischteichen erteilt. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung vom 26. 8. 1969, Wa-230-1968, wurde gemäß §§ 98 und 121... mehr lesen...
Norm: WRG §30WRG §31WRG §31aWRG §32WRG §33WRG §34
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 30 WRG definiert nicht nur die zu schützende und zu erhaltende Wassergüte, sondern umschreibt auch den Schutzbereich der §§ 31 bis 34 WRG; durch sie erhalten die folgenden Bestimmungen der §§ 31 bis 34 WRG erst ihren vollen und erschöpfenden Sinn. Entscheidungstexte 1 Ob 14/84 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: WRG §34WRG §35
Rechtssatz: Es kann nicht im Belieben der mit der Einzäunung betrauten Personen stehen, wie sie das Quellenschutzgebiet um die Quelle anordnen, auch wenn hiebei letztlich eine kleinere (aber andere) Fläche als im Bescheid festgelegt, eingezäunt wird. Die Behörde hat zu bestimmen, wie weit das Quellenschutzgebiet reicht. Die Organe, die diese Maßnahme durchführen, haben sich danach zu orientieren. Entsche... mehr lesen...
Norm: WRG §34WRG §35
Rechtssatz: Ergeben sich - ungeachtet einer relativ genauen Fixierung des Quellschutzgebietes vor der Durchführung des Projektes - im Zuge der Herstellung einer Wasserversorgungsanlage gravierende räumliche Verschiebungen - etwa dadurch, daß die Quellfassung überhaupt außerhalb des engeren Schutzgebietes zu liegen kommt - so kann es nur Sache der zuständigen Wasserrechtsbehörde sein, der geänderten Sachlage durch neuen - ab... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbWRG 1934 §34WRG §38
Rechtssatz: Die Schutzvorschrift des § 34 WRG 1934 wurde nur zur Vermeidung von Wasserschäden erlassen. Entscheidungstexte 2 Ob 56/72 Entscheidungstext OGH 14.03.1973 2 Ob 56/72 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0027692 Dokumentnummer JJR... mehr lesen...