Mit Bescheid vom 22. Dezember 2003 erteilte die Bezirkshauptmannschaft B (BH) der mitbeteiligten Partei "entsprechend dem von ihr modifizierten Konsensantrag die wasserrechtliche Bewilligung zur Ableitung der im Gesamtkonsensantrag vom 1.10.2003 'Betriebe am Standort der A R - Abwasserableitung - Direktableitung, Einreichprojekt Oktober 2003' dargestellten Abwassermengen über ihr Kanalnetz und einen Ableitungskanal in den I". Gegen diesen Bescheid erhob die beschwerdeführende Par... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §15 Abs1;WRG 1959 §30 Abs1;WRG 1959 §33b Abs3;WRG 1959 §33b Abs6;
Rechtssatz: Die Anordnung des § 33b Abs 6 WRG 1959, dass strengere Grenzwerte als die in einer Emissionsverordnung vorgesehenen nur dann vorgeschrieben werden dürfen, wenn die Voraussetzungen dieser Gesetzesbestimmung erfüllt sind, gilt nur für die Vorschreibung strengerer Grenzwerte i... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §15 Abs1;WRG 1959 §30 Abs1;WRG 1959 §33b Abs3;WRG 1959 §33b Abs6;WRG 1959 §33b;
Rechtssatz: Ob die Vorschreibung von Grenzwerten im Zusammenhang mit fremden Rechten, zu denen auch das Fischereirecht gehört, ausreichend ist, ist nicht allein anhand des 3. Abschnittes des WRG 1959 zu beurteilen, sondern anhand der Bestimmungen des § 12 Abs 2 legcit für... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §33b Abs3;WRG 1959 §33b Abs6;WRG 1959 §33b;
Rechtssatz: Aus dem Zusammenhalt der Abs 3 und 6 des § 33b WRG 1959 ergibt sich, dass dort, wo eine Emissionsverordnung anwendbar ist, die darin vorgeschriebenen Grenzwerte verbindlich sind und dass die Vorschreibung strengerer Grenzwerte nur unter den Voraussetzungen des Abs 6 zulässig... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;WRG 1959 §12;WRG 1959 §15 Abs1;WRG 1959 §15;WRG 1959 §33b Abs6;WRG 1959 §33b;
Rechtssatz: Dem Gesetz ist kein Anhaltspunkt dafür zu entnehmen, dass durch § 33b WRG 1959 eine Einschränkung jenes Schutzniveaus bewirkt werden sollte, das die §§ 12 und 15 legcit gewährleisten. Es ist nämlich nicht ausgeschloss... mehr lesen...