IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde des B, vertreten durch A Rechtsanwälte, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen vom 29. Juli 2021, ***, betreffend Bestrafung wegen Übertretungen des Wasserrechtsgesetzes 1959, zu Recht erkannt: I. Das angefochtene Straferkenntnis wird aufgehoben und das Straf-verfahren hinsichtlich der darin enthaltenen Übertretung... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 23.09.2021 Norm: WRG 1959 §31 Abs1WRG 1959 §32bWRG 1959 §137 Abs1 Z24WRG 1959 §137 Abs2
Rechtssatz: Nach dem System des § 32b WRG ist die Indirekteinleitung grundsätzlich bewilligungsfrei, auch das Fehlen einer Zustimmung des Indirekteinleiters begründet keine Bewilligungspflicht (vgl VwGH 98/07/0003). Das Gesetz geht davon aus, dass das Kanalisationsunternehmen über den Einl... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 23.09.2021 Norm: WRG 1959 §31 Abs1WRG 1959 §32bWRG 1959 §137 Abs1 Z24WRG 1959 §137 Abs2
Rechtssatz: Die (konsenslose) Einleitung von Abwasser [hier: Reinigungsabwässer] über einen dafür gar nicht bewilligten Regenwasserkanal in ein Gewässer, ist unabhängig davon, ob die Zustimmung des Kanalisationsunternehmens vorlag oder nicht, nicht nach § 137 Abs 1 Z 24 WRG, sondern bei Vo... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 23.09.2021 Norm: WRG 1959 §31 Abs1WRG 1959 §32bWRG 1959 §137 Abs1 Z24WRG 1959 §137 Abs2
Rechtssatz: § 32b Abs 1 erster Satz WRG spricht von der Einleitung „in eine wasserrechtlich bewilligte Kanalisationsanlage eines anderen“, was dahingehend zu verstehen ist, dass die Kanalisationsanlage überhaupt für Wässer der Art, wie sie eingeleitet werden sollen, genehmigt sein muss. Da... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 23.09.2021 Norm: WRG 1959 §31 Abs1WRG 1959 §32bWRG 1959 §137 Abs1 Z24WRG 1959 §137 Abs2
Rechtssatz: Beim Tatvorwurf, bewusst („aktiv“ und absichtlich) eine Einleitung von verunreinigten Wässern und damit eine Einwirkung auf das Gewässer, somit einen beabsichtigten „Angriff“ auf die Gewässerbeschaffenheit, vorgenommen zu haben, kommt lediglich die Übertretung des § 32 iVm § 13... mehr lesen...