Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich (LH) vom 21. April 1997 wurde der beschwerdeführenden Partei unter Berufung auf § 138 Abs. 1 lit. a des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) aufgetragen, die in der Schottergrube auf Grundstück Nr. 829/1, KG Wiesenberg, Gemeinde Taiskirchen, gelagerten Aushubmaterialien, vermischt mit geringen Mengen an Kunststoff und Metallteilen sowie Glasflaschen und -scherben, bis zum 10. Mai 1997 zu entsorgen und der Behörde unverzüglich die e... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §29;DeponieV 1996;WRG 1959 §31b Abs3;WRG 1959 §31b Abs4;
Rechtssatz: Die Erklärung der Anforderungen der DeponieV 1996 zum Stand der Deponietechnik im § 31b Abs 4 WRG auf Grund des § 31b Abs 3 WRG hat zur Folge, dass eine Bewilligung für eine Deponie nur erteilt werden darf, wenn diese Deponie die Anforderungen der DeponieV 1996 erfüllt. Die... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 14. Mai 1990 erteilte der Landeshauptmann von Tirol (LH) der mitbeteiligten Partei des nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (MP) die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung einer Klärschlammlagerung auf näher bezeichneten Grundstücken unter einer Reihe von Auflagen und wies die gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen der beschwerdeführenden Gemeinde mit der Begründung: zurück, dass die Beschwerdeführerin im betroffenen Verfahren mangels Berührung v... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1 litd;WRG 1959 §13 Abs3;WRG 1959 §31b Abs3;
Rechtssatz: Auch für die nach § 102 Abs 1 lit d WRG eingeräumte Parteistellung muss als Bedingung gefordert werden, dass eine Beeinträchtigung der Wasserversorgung (angesichts der Bestimmung des § 31b Abs 3 WRG nunmehr: Trinkwasserversorgung) der Bewohner der Gemeinde durch das zur B... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 5. Dezember 1989 wurde der AMAG-Metallgesellschaft mbH (AMG) und der Austria Sekundär Aluminium-GesmbH (ASA) als Konsenswerber die wasserrechtliche Bewilligung zu den in den Projektsunterlagen "Werksdeponie Klostermühle-Projekt 1989" und "Ableitungskanal Projekt August 1989" sowie zu den in den Projektsänderungen - Trassenänderungen des Ableitungskanales in den Bereichen "Mattig-Hochwasserdamm" und "Höft" - dargestellt... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §31b Abs3;
Rechtssatz: Die Anordnung einer Sicherstellung iSd § 31b Abs 3 WRG dient nicht nur dem öffentlichen Interesse, vielmehr soll damit jedenfalls auch der Schutz der im § 102 Abs 1 lit b WRG aufgezählten Rechte der betroffenen Parteien auf Dauer gewährleistet werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 11. Juni 1990 beantragte die mitbeteiligte Partei (mP) die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb einer Bauschutt- und Aushubdeponie auf näher bezeichneten Grundstücken der Katastralgemeinde Fluh. Der Landeshauptmann von Vorarlberg (LH) betraute die Bezirkshauptmannschaft Bregenz (BH) gemäß § 101 Abs. 3 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) mit der Durchführung des Verfahrens. Die BH führte am 24. September 1992 eine m... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §31b Abs3;
Rechtssatz: Die Vorschreibung einer Sicherstellung "für die Erfüllung der Auflagen dieses Bescheides sowie für den ordnungsgemäßen Betrieb der Deponie" entspricht dem Gesetz, weil der ordnungsgemäße Betrieb der Deponie auch die ordnungsgemäße Erhaltung derselben mitumfaßt. Schlagw... mehr lesen...