Am X-Bach bestehen im Bereich der Marktgemeinde T drei nacheinander das Gefälle dieser Bachstrecke ausnützende Wasserkraftwerkanlagen. Die oberste dieser Wasserkraftanlagen, die sogenannte Hauptstufe, besteht im wesentlichen aus einer Wehranlage, von der eine Druckrohrleitung zum Krafthaus der Hauptstufe führt, und einem Ausgleichsbecken für das im Krafthaus abgearbeitete Wasser. Vom Ausgleichsbecken der Hauptstufe zweigt eine Druckrohrleitung zum unterhalb liegenden Krafthaus des sog... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;VwRallg;WRG 1959 §102 Abs1 litc;WRG 1959 §27;WRG 1959 §29;
Rechtssatz: Die in § 29 Abs 1 und 3 WRG genannten Personen können im Erlöschensverfahren gem § 27 WRG stets nur die Beeinträchtigung ihrer Rechte unter dem Gesichtspunkt von Vorkehrungen beim Erlöschen von Wasserbenutzungsrechten geltend machen, haben aber... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27;
Rechtssatz: Wurde eine Wasserkraftanlage als Erweiterung einer bereits bestehenden Wasserkraftanlage bewilligt und sohin ein eigenes Wasserbenutzungsrecht für die hinzugekommene Wasserkraftanlage nicht erteilt, so kann ein allfälliges Erlöschen des für beide Anlagen einheitlich bestehenden Rechtes nicht bloß für einen Teil der der Ausübung des Rechtes dienenden A... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat mit Eingabe vom 30. Jänner 1987 bei der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz (BH) um wasserrechtliche Bewilligung für eine Abänderung seiner Teichanlage (PZ. nn1 des Wasserbuches) angesucht. In seiner im Zuge dieses Verfahrens erstatteten Eingabe vom 22. Februar 1988 vertrat der Beschwerdeführer dann den Standpunkt, diese Teichanlage sei überhaupt nicht wasserrechtlich genehmigungspflichtig. Der Beschwerdeführer beantragte deshalb mit dieser Eingabe " ... eine besc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;WRG 1959;
Rechtssatz: Im WRG ist ein Feststellungsbescheid über die Notwendigkeit oder Entbehrlichkeit einer wasserrechtlichen Bewilligung nicht vorgesehen. Vielmehr ist darüber im Rahmen des dafür gesetzlich vorgesehenen Bewilligungsverfahrens zu entscheiden (Hinweis E 30.1.1964, 1907/63, VwSlg 6223 A/1964). Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - wasserpolizeilicher Auftrag - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Bf ein wasserpolizeilicher Auftrag erteilt, entweder mit einem entsprechenden Projekt um die nachträgliche Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Ableitung ihrer betrieblichen Abwässer in die öff Kanalisation anz... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Abweisung des Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens in einer Wasserrechtsangelegenheit - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Wiederaufnahmsantrag des Bf in einer Wasserrechtsangelegenheit gem § 69 AVG abgewiesen. Der angefochtene Bescheid ist offenkundig einem Vollzug gar nicht zugängl... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27;WRG 1959 §28;WRG 1959 §29; Beachte Vorgeschichte:0800/77 E 29. November 1979;
Rechtssatz: Die "Einbeziehung" einer alten wasserrechtlich bereits erloschenen Wasserkraftanlage (Mühle) in eine Fischzuchtanlage bringt ein auch das Wasserbenutzungsrecht für diese alte Wasserkraftanlage umfassendes Wasserbenutzungsrecht für die Fischzuchtanlage mit sich... mehr lesen...
Anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung im Unternehmen der Beschwerdeführerin (Mühlenbau) stellte der Prüfer unter anderem fest, im Jahre 1973 habe die Firma B-AG um die wasserrechtliche Bewilligung für 1. die Errichtung einer Schleusenanlage im Werkskanal des unter PZ 477 im Wasserbuch des Bezirkes H. eingetragenen Wasserbenutzungsrechtes zur Regulierung der in den Werkskanal eintretenden Wassermenge (Änderung der Wehranlage), 2. Änderung des unter PZ 3172 eingetragenen Wasserrec... mehr lesen...
Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: EStG 1972 §4 Abs1EStG 1972 §6 Z1WRG 1959 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):3415/79
Rechtssatz: Auch ein Nutzungsrecht, zB ein Wasserrecht (Wasserbenutzungsrecht iS des WasserrechtsG 1959) kann ein Wirtschaftsgut sein. In einem Anspruch auf eine quantitativ höhere Wassernutzung... mehr lesen...