IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde des A, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg vom 17. Dezember 2019, ***, betreffend Bestrafung nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) nach öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird dahingehend abgeändert, dass die verhängte Geldstrafe von € 600,-- auf € 400,--, die... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 18.02.2020 Norm: WRG 1959 §10WRG 1959 §21 Abs1
Rechtssatz: Der Begriff „Haus- und Wirtschaftsbedarf“ gemäß § 10 Abs 1 WRG ist eng auszulegen; dafür spricht einerseits der Charakter der genannten Bestimmung als Ausnahme von der Regel der Bewilligungspflicht nach Abs 2 leg cit; andererseits die Verwendung des Wortes „notwendig“; weiters die Überlegung, dass – wie aus Abs 4 leg ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 18.02.2020 Norm: WRG 1959 §10WRG 1959 §21 Abs1
Rechtssatz: Wasserentnahmen für Bewässerungszwecke sind nach dem Willen des Gesetzgebers nicht schon von vornherein unter den Begriff „Haus- und Wirtschaftsbedarf“ zu subsumieren. Dies wird auch aus § 21 Abs 1 letzter Satz WRG deutlich, welcher eine gesonderte Regelung für die Befristung von Wasser-entnahmen für Bewässerungszweck... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Wallner – aufgrund Änderung der Rechtslage durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, BGBl. Nr. 51/2012 (Art. 151 Abs. 51 Z. 8 B-VG) mit 01.01.2014 - über den Devolutionsantrag (nunmehr Säumnisbeschwerde) der A GmbH betreffend (Wieder-)Verleihung eines Wasserbenutzungsrechtes zum Betrieb der Wasserkraftanlage „***“ nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) nac... mehr lesen...