IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde der A GmbH, vertreten durch B Rechtsanwälte GmbH, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Tulln an der Donau vom 23. Dezember 2019, Zl. ***, betreffend Wiederverleihung eines Wasserbenutzungsrechtes, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist die ordentliche Revision an den Verwaltun... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 07.04.2020 Norm: WRG 1959 §12 Abs2WRG 1959 §16WRG 1959 §17WRG 1959 §21 Abs3WRG 1959 §21aWRG 1959 §102 Abs1 litbWRG 1959 §121 Abs1
Rechtssatz: Im Rahmen der Parteibeschwerde iSd Art 132 Abs 1 Z 1 B-VG kann die Verletzung von Verfahrensvorschriften losgelöst von der Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte nicht mit Erfolg geltend gemacht werden. Es trifft in diesem Zusammenhan... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 07.04.2020 Norm: WRG 1959 §12 Abs2WRG 1959 §16WRG 1959 §17WRG 1959 §21 Abs3WRG 1959 §21aWRG 1959 §102 Abs1 litbWRG 1959 §121 Abs1
Rechtssatz: Zwar haben Dritte im Allgemeinen keinen Anspruch auf Durchführung des Erlöschensverfahrens in Bezug auf ein ihrer Rechtsposition nachteiliges Wasserrecht, jedoch können sie die mangelnde Existenz eines Wasserrechts, auf das sich ein Ver... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 07.04.2020 Norm: WRG 1959 §12 Abs2WRG 1959 §16WRG 1959 §17WRG 1959 §21 Abs3WRG 1959 §21aWRG 1959 §102 Abs1 litbWRG 1959 §121 Abs1
Rechtssatz: Das Recht auf Akteneinsicht umfasst nicht das Recht, Aktenbestandteile zugestellt zu erhalten; zur Wahrung des Parteiengehörs genügt es, dass der Partei die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens zur Stellungnahme bekanntgegeben werden (v... mehr lesen...