Mit Bescheid vom 24. März 1987 hatte der Landeshauptmann von Niederösterreich (LH) einer Handelsgesellschaft die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb u. a. einer Deponie erteilt. Mit Bescheid vom 22. April 1987 hatte der LH den Beschwerdeführer und W.W. gemäß § 120 Abs. 1 WRG 1959 mit der Aufgabenstellung zum Aufsichtsorgan (wasserrechtliche Bauaufsicht) bestellt, die Bauführung sowie den Betrieb des mit dem vorgenannten Bescheid bewilligten Vorhabens (Deponie) ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §1151;VVG §4;VwRallg;WRG 1959 §120;WRG 1959 §138 Abs3;WRG 1959 §31 Abs3;
Rechtssatz: Eine Betrachtung der in § 120 WRG getroffenen Regelungen zeigt, daß diese Bestimmung Anordnungen nur über das Rechtsverhältnis zwischen dem Konsensinhaber und dem Aufsichtsorgan einers... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: ALSAG 1989 §17;VwGG §30 Abs2;WRG 1959 §138 Abs3;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - wasserpolizeilicher Auftrag - Nach den Ausführungen des erstinstanzlichen Amtssachverständigen ist die Brunnenanlage durch die gegenständliche Deponie als gefährdet anzusehen. Stellt aber die Deponie eine Gefährdung der Wasserversorgung dar, so... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 7. Oktober 1993 wurde der beschwerdeführenden Partei gemäß § 17 des Altlastensanierungsgesetzes i.V.m. § 138 WRG 1959 der Auftrag erteilt, die konsenslosen Ablagerungen auf den Parzellen Nr. 1104/2 und 1144/20 der KG N zu beseitigen. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde beantragt die beschwerdeführende Partei die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung. Sie begründet diesen Antrag damit, zwingende öf... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin unter Bezugnahme auf § 17 Altlastensanierungsgesetz gemäß § 138 Abs. 1 und 3 WRG 1959 in Verbindung mit § 117 WRG 1959 verpflichtet, die für die Durchführung von Sofortmaßnahmen durch Entleerung von vier Stahlbetonbehältern (Silos), Entsorgung des darin gelagerten Sonderabfalls und teilweise auch Erfassung kontaminierten umgebenden Erdreichs aufgelaufenen Kosten in Höhe von insgesamt S 12,365.277,90 zu ersetzen. Die Beschwerd... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/01 Jurisdiktionsnorm81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: JN §91;VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §117 Abs1;WRG 1959 §117 Abs4;WRG 1959 §138 Abs3;
Rechtssatz: Für die im Gefolge einer auf § 138 Abs 3 WRG gestützten notstandspolizeilichen Maßnahme erwachsenden Kosten gilt hinsichtlich ihrer Einforderung vom Verpflichteten - ebenso wie im Falle einer auf § 31 Abs 3 WRG gestützten Maßnahme - die ... mehr lesen...