Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
JN §91;Rechtssatz
Für die im Gefolge einer auf § 138 Abs 3 WRG gestützten notstandspolizeilichen Maßnahme erwachsenden Kosten gilt hinsichtlich ihrer Einforderung vom Verpflichteten - ebenso wie im Falle einer auf § 31 Abs 3 WRG gestützten Maßnahme - die in § 117 Abs 1 und § 117 Abs 4 WRG vorgesehene verfahrensrechtliche Besonderheit der sukzessiven Gerichtskompetenz.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten in welchen die Anrufung des VwGH ausgeschlossen istEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993070042.X02Im RIS seit
12.11.2001