Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;WRG 1959 §10 Abs1;WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §12 Abs1;WRG 1959 §12 Abs2;
Rechtssatz: Die Behörde hat von Amts wegen zu ermitteln, ob eine Beeinträchtigung wasserrechtlich geschützter Rechte zu erwarten ist (Hinweis E 21.11.1996, 94/07/0041). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:19970... mehr lesen...
Der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ist folgendes zu entnehmen: Mit Bescheid vom 29. Jänner 1996 erteilte der Landeshauptmann von Oberösterreich dem Reinhaltungsverband P. die wasserrechtliche Bewilligung zur Ableitung der im Gebiet verschiedener Gemeinden anfallenden betrieblichen und häuslichen Abwässer, sowie zur Errichtung und zum Betrieb der hiezu erforderlichen Kläranlage und Verbandsanlage sowie zur Grundwasserentnahme zu Nu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;WRG 1959 §10 Abs1;WRG 1959 §12 Abs1;WRG 1959 §12 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/11/21 94/07/0041 1 Stammrechtssatz Die bloße Möglichkeit einer Gefährdung fremder Rechte reicht zur Abweisung eines wasserrechtlichen Bewilligungsantrages nicht aus. Von einem Erfordernis absoluter Gewißheit einer solchen Rechtsverletzung d... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (MP) ließ im Frühjahr des Jahres 1992 zum Zwecke der Entnahme von Kluftgrundwasser auf ihrem Grundstück Nr. 410 KG S. einen 42 m tiefen Brunnen mit einem Bohrdurchmesser von 230 mm bohren. Mit Anbringen vom 5. August 1992 suchte die MP um wasserrechtliche Bewilligung hiefür an. Am 15. Oktober 1992 führte die Bezirkshauptmannschaft Melk (BH) über den wasserrechtlichen Bewilligungsantrag die mündliche Verhandlung durch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;WRG 1959 §10 Abs1;WRG 1959 §12 Abs1;WRG 1959 §12 Abs2;
Rechtssatz: Die bloße Möglichkeit einer Gefährdung fremder Rechte reicht zur Abweisung eines wasserrechtlichen Bewilligungsantrages nicht aus. Von einem Erfordernis absoluter Gewißheit einer solchen Rechtsverletzung darf als Bedingung der Abweisung eines wasserrechtlichen Bewilligungs... mehr lesen...
Auf dem heute im Eigentum der mitbeteiligten Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (MP) stehenden Grundstück Nr. 124/2 KG R. befindet sich ein um das Jahr 1950 von den damaligen Eigentümern dieses Grundstückes errichteter Grundwasserbrunnen und ein Wasserreservoir. Eigentümer des Grundstückes Nr. 124/2 KG R. waren zum Zeitpunkt der Errichtung der Brunnenanlage Franz und Maria K., denen auch das heute noch in ihrem Eigentum stehende westlich anschließende Grundstück Nr. 124/1 ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §10 Abs1;
Rechtssatz: Allein der Umstand der Versorgung auch nur eines Nachbargrundstückes bewirkt, daß eine Grundwasserentnahme nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis iSd § 10 Abs 1 WRG zum EIGENEN Grunde steht und damit bereits eine über den notwendigen (eigenen) Hausbedarf und Wirtschaftsbedarf hinausgehende Grundwassernutzung darstellt (Hinweis E 9.2.1961, 20... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der mitbeteiligten Partei für den Hochleistungsstreckenabschnitt Gloggnitz-Mürzzuschlag mit Semmering-Basistunnel km 76,100 bis 98,797 gemäß den §§ 35 und 36 des Eisenbahngesetzes 1957 (EG) die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung im Zusammenhalt mit den §§ 15, 38, 41 und 127 Abs. 1 lit. b Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG) bei Einhaltung bestimmter Vorschreibungen erteilt. Der Spruch: enthält unter anderem folgenden Ausspruch: "Im eisenbahnrechtlichen Bau... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz93 Eisenbahn
Norm: AVG §8;EisenbahnG 1957 §34 Abs4;VwRallg;WRG 1959 §10 Abs1;WRG 1959 §10 Abs2;WRG 1959 §127 Abs1;WRG 1959 §32;
Rechtssatz: Eine allenfalls mit der Errichtung und dem Betrieb eines Eisenbahntunnnels verbundene Änderung des Grundwassers bedarf - von dem Fall des § 32 WRG abgesehen - keiner wasserrechtlichen Bewil... mehr lesen...