Begründung: W***** H***** (im Folgenden Versicherungsnehmer) leaste von der Klägerin am 6. 7. 2006 einen PKW VW Phaeton. Wie im Leasingvertrag vereinbart, schloss er für das Fahrzeug eine Kaskoversicherung bei der Beklagten ab. Nach Punkt 9. der dem Leasingvertrag zugrunde gelegten Allgemeinen Vertragsbedingungen sollte im Schadensfall die Klägerin als Leasinggeberin berechtigt sein, die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag geltend zu machen und Entschädigungsquittungen auszustell... mehr lesen...
Begründung: Den Gegenstand der vorliegenden Deckungsklage bildet im Verfahren über den Rekurs nach § 519 Abs 1 Z 2 ZPO ausschließlich die Auslegung des Art 3 der Allgemeinen Bedingungen für Haushaltsversicherungen Fassung 2005 (in Hinkunft: ABH 2005). Dieser lautet auszugsweise: „Wo gilt die Versicherung. 1. Die Versicherung gilt in den vom Versicherungsnehmer bewohnten Räumen des Gebäudes auf dem Grundstück, das in der Polizze als Versicherungsort angeführt ist. 2. Auch außerhalb... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern des - erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz am 9. Februar 2007, nämlich am 4. April 2007 volljährig gewordenen - Klägers, Dr. Eveline und Kurt G*****, haben mit der Beklagten einen Versicherungsvertrag abgeschlossen, der eine Haftpflichtversicherung beinhaltet, in deren Rahmen auch für den Kläger Versicherungsschutz besteht. Am 11. August 2005 suchte der Kläger mit einem Freund eine Maschinenhalle dessen Vaters auf, um mit dessen Gabelst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Vater der Klägerin, Friedrich W*****, schloss für die Klägerin und seine weitere Tochter Gabriele bei der Beklagten „Töchterausstattungsversicherungen" mit Gewinnbeteiligung ab, und zwar für die Klägerin am 11. 2. 1977 mit einer Laufzeit von 24 Jahren (Versicherungsurkunde Nr 1X/683.699) und am 14. 10. 1983 mit einer Laufzeit von 18 Jahren (Nr 1X/929211) sowie für Gabriele am 11. 2. 1977 mit einer Laufzeit von 23 Jahren (Nr 1X/683.700) und am 14. 10. 1983 mi... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Alleinerbe des am 22. 10. 2004 verstorbenen Helmut G*****, der Kreditnehmer der G***** C***** GmbH, nunmehr G***** M***** GmbH (im Folgenden: Bank) war. Diese hatte als Versicherungsnehmerin beim beklagten Versicherungsunternehmen einen Rahmenvertrag betreffend eine Kredit-Restschuldversicherung (Lebensversicherung) abgeschlossen, der Kreditnehmer, die Versicherungsschutz (für ihre Kreditverbindlichkeiten) wünschten, beitreten konnten. Das hatte der Rechts... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe des Nebenintervenienten mit der Klägerin wurde im Jahr 2002 geschieden. Er schloss 1994 bei der Beklagten zu Polizzen-Nr ***** eine Einzelunfallversicherung ab, die im März 1999 insofern abgeändert wurde, als die Klägerin in weiterer Folge versicherte Person sein sollte, der Nebenintervenient jedoch Versicherungsnehmer blieb. Er leistete zunächst auch sämtliche Prämienzahlungen; die Vorschreibungen und Polizzen wurden an ihn übersandt. Die Klägerin unterschrieb d... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Vorweg ist darauf hinzuweisen, daß die Revision des Klägers nach der Verfahrenslage als außerordentliches Rechtsmittel gemeint und daher auch als solches aufzufassen ist: Wenngleich das Berufungsgericht im
Spruch: seines Urteils auf die Unzulässigkeit einer ordentlichen Revision nicht hingewiesen hat, ergibt sich der darauf abzielende Entscheidungswille - und somit eine offenbare Unrichtigkeit iSd § 419 Abs 1 ZPO - einde... mehr lesen...
Norm: AHVB Art9 Abs1AHVB Art13 Abs1VersVG §75 Abs2ZPO §1 Ac
Rechtssatz: § 75 Abs 2 VersVG ist nachgiebiges Recht. Bei der Versicherung eines fremden Interesses kann der (Mitversicherte) Versicherte seinen Anspruch nicht selbst geltend machen. Nur der Versicherungsnehmer kann auf Leistung an sich oder an den Versicherten klagen, diesem Prozess kann der Versicherte lediglich als Nebenintervenient beitreten. Die Ablehnung des Anspruches durch den... mehr lesen...