Begründung: Die ***** Bau GmbH (im folgenden kurz: Firma W***** - FN ***** des Firmenbuchs) schloss als Versicherungsnehmerin mit der Versicherungsanstalt ***** (im folgenden kurz: B***** Versicherung) als Rechtsvorgängerin der nunmehr klagenden Partei, deren Bezeichnung demgemäß mit Beschluss des Erstgerichtes vom 18. 1. 2000 gemäß § 235 Abs 5 ZPO richtiggestellt worden war (ON 7), zu Polizze-Nr 2133/000250-8 eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Vertragsdauer vom 1. ... mehr lesen...
Norm: AktG §219GmbHG §96VersVG §59VersVG §60VersVG §68 Abs2
Rechtssatz: Eine Doppelversicherung, die ex lege infolge des Überganges der Versicherungssache im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (hier: Verschmelzung) entsteht, kann ungeachtet der Art der Versicherungen beseitigt werden, wobei der übergegangene und damit "jüngere" Vertrag der Korrektur nach § 60 VersVG unterliegt. Auf die Kenntnis des Erwerbers (im Sinne des § 60 Abs 1 VersVG; Überneh... mehr lesen...
Folgender Sachverhalt wurde von den Untergerichten festgestellt: Ing Walter S schloß am 8. Oktober 1963 mit der Klägerin einen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungsvertrag mit einer Versicherungsdauer von zehn Jahren ab, worin eine Jahresprämie von 1995 S vereinbart wurde, die vierteljährlich mit je 564 S zu bezahlen ist. Am 8. April 1968 erwarb der Beklagte das versicherte Fahrzeug von Ing S und verkaufte es am 20. April 1968 an Romuald Z zur Verschrottung. Erst dieser kundigte am 19... mehr lesen...
Die Beklagte war Eigentümerin eines Kombiwagens Steyr-Fiat 500 C, zwischen ihr und der klagenden Versicherungsgesellschaft bestand darüber ein Haftpflichtversicherungsverhältnis. Ab 23. Oktober 1962 war eine Vierteljahrsprämie von 288 S zu entrichten. Am 31. März 1964 veranlaßte die Beklagte die Verschrottung des Wagens und meldete diesen am gleichen Tag bei der Bezirkshauptmannschaft ab. Letztere verfügte sogleich die Verständigung der Klägerin von der Verschrottung. Das Erstge... mehr lesen...
Norm: AKB §6 Abs3VersVG §68 Abs2
Rechtssatz: Nach § 68 Abs 2 VersVG gebührt dem Versicherer die Prämie bis zum Zeitpunkt der Kenntnis des Wegfalles des Interesses; nach § 6 Abs 3 AKB bis zum Wagniswegfall selbst (mit ausführlicher
Begründung: ). Entscheidungstexte 7 Ob 59/66 Entscheidungstext OGH 30.03.1966 7 Ob 59/66 Veröff: SZ 39/59 = EvBl 1966/356 S 464 = ZVR 1966/338 S 3... mehr lesen...
Norm: AVB Heilkostenversicherung Art6 Abs7VersVG §68 Abs2
Rechtssatz: Die Heilkostenversicherung ist eine Schadensversicherung; sie ist mit dem Interessenwegfall erloschen. Dieses Erlöschen infolge Interessenwegfalls beinhaltet aber noch nicht, daß infolge Wegfalles der Interessen auch die Prämienzahlungspflicht mit dem Erlöschen der Versicherung wegfällt; diese erlischt erst in dem Zeitpunkt, in dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses K... mehr lesen...
Norm: VersVG §68 Abs2
Rechtssatz: Wird dem Versicherten die Gewerbebefugnis ohne sein Verschulden entzogen, dann kann ihm die Aufrechterhaltung des Versicherungsvertrages infolge des Wegfalls der Geschäftsgrundlage nicht zugemutet werden. (Die Entscheidung ist zu § 63 Abs 1 OeVersVG ergangen). Entscheidungstexte 1 Ob 536/38 Entscheidungstext OGH 05.10.1938 1 Ob 536/38 Veröff: D... mehr lesen...