Begründung: Der Kläger hat bei der beklagten Partei am 21. 2. 1997 eine Unfallversicherung abgeschlossen, der nach dem unstrittigen Akteninhalt die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 1995) zugrundeliegen. Am 24. 2. 1997 erlitt er beim Motocrossfahren auf einem Acker seines Grundstückes eine Knieverletzung. Mit der Behauptung, dadurch sei bei ihm eine Dauerinvalidität von 40 % eingetreten; bei Dauerinvalidität sehe der Versicherungsvertrag auch ein Taggeld v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Aufgrund der bei einem Unfall im Jahr 1982 erlittenen Verletzungen wurde dem Kläger mit Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter, Landesstelle Salzburg, vom 1. Juli 1984 wegen vorübergehender Invalidität ab 1. Jänner 1984 eine Invaliditätspension gemäß § 254 Abs 1 Z 2 ASVG zuerkannt. Die monatliche Pensionshöhe betrug ohne Berücksichtigung eines Ruhensbetrages 8.730,- S. Am 13. November 1984 wurde zwischen dem Kläger und der Beklagten eine Famili... mehr lesen...
Norm: VersVG §16VersVG §17
Rechtssatz: Die Beweislast für alle den Rücktritt begründenden Umstände, wozu auch die Kenntnis der Gefahrenumstände gehört, trifft den Versicherer. Das Kennenmüssen der Gefahrenumstände genügt nicht. Entscheidungstexte 7 Ob 52/86 Entscheidungstext OGH 15.01.1987 7 Ob 52/86 7 Ob 26/88 Entscheidun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Auf Grund eines Antrages vom 8.10.1980 schloß die beklagte Partei mit dem Kläger für ihn und die mitversicherte Ehegattin Isolde, die im Juli 1976 eine Magenoperation gehabt hatte, einen Lebensversicherungsvertrag. Die Frau des Klägers ist am 11.1.1983 an Magenkrebs verstorben. Der Kläger begehrt die Auszahlung der Versicherungssumme. Die beklagte Partei wendete ein, vom Versicherungsvertrag berechtigterweise zurückgetreten zu sein, weil im Versicherungsantrag d... mehr lesen...
Norm: VersVG §16VersVG §17
Rechtssatz: Objektiv unrichtige Beantwortung eindeutiger Fragen über Individualtatsachen begründet in der Regel selbst dann zumindest Fahrlässigkeit, wenn dem Versicherungsvertreter alles klargelegt wurde und dieser erklärte, dass irgendwelche Umstände nicht angezeigt werden müssten. Entscheidungstexte 7 Ob 11/85 Entscheidungstext OGH 12.09.1985 7 Ob 11/85 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §870 CIIIVersVG §16VersVG §17VersVG §21
Rechtssatz: Arglistige Irreführung durch den VersN bei Beantwortung der im Antragsformular gestellten Frage, ob ihm eine Kraftfahrversicherung bereits gekündigt oder abgelehnt wurde. Entscheidungstexte 7 Ob 76/76 Entscheidungstext OGH 13.01.1977 7 Ob 76/76 Veröff: VersR 1978,954 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §870 CIIIABGB §871 AVersVG §16VersVG §17VersVG §22
Rechtssatz: Für den Bereich der Verletzung der vor-vertraglichen Anzeigepflicht wurden den Bestimmungen des ABGB über die Irrtumsanfechtungen durch die speziellen Normen des Versicherungsrechtes derogiert. Entscheidungstexte 7 Ob 76/76 Entscheidungstext OGH 13.01.1977 7 Ob 76/76 Veröff: VersR 1978,954 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §870 CIIIABGB §871VersVG §16VersVG §17
Rechtssatz: Die Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen arglistiger Irreführung durch den Versicherer schließt dessen Rücktritt nach den §§ 16, 17 VersVG in sich. Hingegen ist in der Vertragsanfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung über Gefahrenumstände eine Irrtumsanfechtung nach § 871 ABGB nicht eingeschlossen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...