Norm
ABGB §870 CIIIRechtssatz
Die Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen arglistiger Irreführung durch den Versicherer schließt dessen Rücktritt nach den §§ 16, 17 VersVG in sich. Hingegen ist in der Vertragsanfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung über Gefahrenumstände eine Irrtumsanfechtung nach § 871 ABGB nicht eingeschlossen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0014868Dokumentnummer
JJR_19770113_OGH0002_0070OB00076_7600000_003