RS OGH 1987/1/15 7Ob52/86, 7Ob26/88

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Veröffentlicht am 15.01.1987
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Norm

VersVG §16
VersVG §17

Rechtssatz

Die Beweislast für alle den Rücktritt begründenden Umstände, wozu auch die Kenntnis der Gefahrenumstände gehört, trifft den Versicherer. Das Kennenmüssen der Gefahrenumstände genügt nicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0080671

Dokumentnummer

JJR_19870115_OGH0002_0070OB00052_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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