Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Tittel, Hon. Prof. Dr. Danzl und Dr. Veith sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Grohmann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Gerlinde D*****, vertreten durch Dr. Manfred Korn, Rechtsanwalt in Salzburg, gegen die beklagte Partei Mag. Monika G*****, vertre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Witwe des am 3. 1. 1998 verstorbenen Dipl. Ing. Richard N*****. Die beiden Beklagten sind seine Söhne aus erster Ehe. Mit eigenhändigem Testament vom 18. 6. 1995 setzte der Erblasser die Beklagten zu gleichen Teilen als Erben ein. Punkt 1. des Testamentes lautet: "Meine Frau..... (Klägerin) verzichtet zugunsten meiner beiden Söhne auf den ihr zustehenden gesetzlichen Anteil an meiner Liegenschaft.... (nähere Bezeichnung der Liegenschaft)". D... mehr lesen...
Begründung: Der am 9. 7. 1993 verstorbene Dr. Marco T***** - ein Sohn der Kläger - war ledig und kinderlos. Er hinterließ ein Testament, in welchem er die Beklagte zur Alleinerbin einsetzte. Der Erblasser hatte drei Lebensversicherungen (Risikoversicherungen) abgeschlossen. Die Versicherungsleistungen aus zwei dieser Lebensversicherungen sind der Beklagten nicht als Erbin, sondern als Bezugsberechtigter bereits zugekommen. Hinsichtlich der dritten (bei Der A***** Versicherungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 20.11.1994 verstorbene Franz D***** B***** hinterließ seine Ehegattin, die Beklagte und seine außereheliche Tochter, die Klägerin. In einem rechtswirksamen Testament vom 13.10.1984 hatte er die Beklagte zu seiner Alleinerbin eingesetzt. Das Testament enthielt keine weiteren Bestimmungen. Der Nachlaß wurde der Beklagten, die eine bedingte Erbserklärung abgegeben hatte, am 1.12.1995 eingeantwortet. Im Todeszeitpunkt betrug die Gesamtsumme der Nachlaßa... mehr lesen...
Begründung: Mit Mantelbeschluß vom 14.10.1985 (ON 552) nahm das Erstgericht das korrigierte Nachlaßinventar mit Nachlaßaktiven von S 4,069.175,14 an und sprach aus, daß von der Aufnahme der Passiven gemäß § 195 AußStrG Abstand genommen werde (Punkt 1 des erstgerichtlichen Beschlusses). Das Erstgericht bestimmte die Gebühr des Gerichtskommissärs (Punkt 2 lit.a) und zweier Sachverständiger (Punkt 2 lit.b und c). Es ermächtigte den Verlassenschaftskurator zur Anmietung eines Safes zu... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist die Witwe des am 11. Oktober 1982 verstorbenen Otto L***. Über dessen Verlassenschaft wurde am 19. April 1984 zu S 46/84 des Erstgerichtes der Konkurs eröffnet. Otto L*** war Eigentümer der Liegenschaft EZ 643 II KG Mühlau mit dem Haus Schillerweg 2 d. Mit Notariatsakt vom 8. Oktober 1982 schenkte und übergab er der Beklagten diese Liegenschaft; er behielt sich auf Lebenszeit das unentgeltliche Wohnungsrecht im bisherigen Umfang vor. Zum Zeitpunkt des ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 29. 8. 1981 verstorbene Josef N***** hat bei der M***** Wechselseitige Versicherungsanstalt eine Lebensversicherung abgeschlossen und als Begünstigter im Ablebensfall angegeben: „Der Überbringer der Versicherungspolizze beziehungsweise Elfriede S*****“. Bei Elfriede S***** handelt es sich um die Beklagte, die damals mit Josef N***** verheiratet war, deren Ehe jedoch vor dem Tod des Versicherungsnehmers geschieden wurde. Der Versicherungsnehmer ging nach ... mehr lesen...
Am 25. September 1974 ereignete sich auf der Bundesstraße 1 in der Nähe der Ortschaft R, im Gemeindegebiet von V, ein Verkehrsunfall, bei dem Gerhard P als Lenker des PKW Fiat 1100, mit dem polizeilichen Kennzeichen N 901.553, und der in diesem PKW mitfahrende Johann Sch., Mechaniker, wohnhaft in St. V, den Tod fanden. Johann Sch. war bei der Klägerin sozialversichert. Die Beklagte ist Haftpflichtversicherer des genannten PKW. Der Unfall wurde von Gerhard P verschuldet, weil er in alk... mehr lesen...
Norm: AußStrG §97 A2VersVG §167
Rechtssatz: Zur rechtlichen Bedeutung des erblichen Ersuchens an den Versicherer, die Lebensversicherungssumme im Falle seines Ablebens nicht der begünstigten Witwe, sondern einer Sparkasse (zwecks Tilgung eines Darlehens) auszuzahlen (Sicherungsabtretung? Aufnahme der Versicherungssumme ins Inventar?); Klärung dieser Bedeutung im Rechtsweg. Entscheidungstexte 7... mehr lesen...
Begründung: In der Verlassenschaftssache nach dem am ***** verstorbenen Josef T***** hatte das Erstgericht mit Beschluss vom 15. 9. 1960 verfügt, dass mangels eines Nachlassvermögens eine Verlassenschaftsabhandlung nicht stattzufinden habe. Die erblasserische Mutter Anna T***** gab in der Folge auf Grund des Gesetzes die bedingte Erbserklärung zum gesamten Nachlass ab und beantragte, den Versicherungsbetrag von S 4.970,-- aus der auf den Überbringer lautenden Versicherungspolizze de... mehr lesen...
Norm: ABGB §531AußStrG §97 A2VersVG §167
Rechtssatz: Lautet die Lebensversicherungspolizze zugunsten einer bestimmten, namentlich bezeichneten Person, so ist die Versicherungssumme in die Verlassenschaft des Versicherungsnehmers nicht einzubeziehen. Bei Lebensversicherungen, die zugunsten des Inhabers oder Überbringers der Polizze lauten, hat eine Einbeziehung der Versicherungssumme in den Nachlass dann stattzufinden, wenn der Versicherungsnehm... mehr lesen...
Norm: VersVG §159VersVG §166VersVG §167
Rechtssatz: Behandlung einer Lebensversicherungssumme in der Verlassensschaftsabhandlung nach dem Versicherten, wenn der Begünstigte vor dem Versicherten gestoben ist und dieser keine andere Verfügung über die Versicherungssumme getroffen hat. Entscheidungstexte 2 Ob 543/33 Entscheidungstext OGH 21.06.1933 2 Ob 543/33 Veröff: SZ 15/140 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §167
Rechtssatz: Der Gläubiger des Versicherungsnehmers hat gegen den Begünstigten keinen Anspruch auf Befriedigung im Rahmen der Versicherungssumme. Entscheidungstexte 1 Ob 507/31 Entscheidungstext OGH 03.06.1931 1 Ob 507/31 Veröff: SZ 13/140 3 Ob 24/18b Entscheidungstext OGH 25.04.2018 3 Ob 24/18b Beisatz: Gegentei... mehr lesen...