Begründung: Der Rechtsschutzversicherungsvertrag, auf den der Beklagte seinen Deckungsanspruch stützt, wurde am 27. April 2001 geschlossen. Er umfasst den Allgemeinen Vertragsrechts-, Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz sowie den Betriebsrechtsschutz. Dem Vertrag liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB 2000) zu Grunde. Diese lauten auszugsweise: „ Artikel 2 Was gilt als Versicherungsfall und wann gilt er als eingetreten? 1. Im Schadenersatz-R... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bis zum 31. 12. 2004 Träger des Krankenhauses M***** und bei der Beklagten haftpflichtversichert. Dem Haftpflichtversicherungsvertrag lagen die AHVB 1993 zugrunde. Sie lauten auszugsweise: „Art 7 ... 6. Es besteht kein Versicherungsschutz aus Schäden, die zugefügt werden 6.1. dem Versicherungsnehmer (den Versicherungsnehmern) selbst; ... Art 8 ... 2. Vollmacht des Versicherers Der Versicherer ist bevollmächtigt, im Rahmen seiner Verpflichtung zu... mehr lesen...
Begründung: Am 24.6.1993 stellte die Erstbeklagte auf einem Formular der Klägerin den Antrag auf Abschluß einer Fahrzeug-, Werkstätten- und Händler-Rechtsschutzversicherung, in dem das Risiko mit einer Beschäftigtenanzahl von 50 Personen einschließlich eines allgemeinen Vertragsrechtsschutzes bis zu einem Gesamtstreitwert von S 500.000 beschrieben wurde. Die jährlich zu entrichtende Versicherungsprämie sollte unter Berücksichtigung des Rabatts für zehnjährige Vertragsdauer S 142... mehr lesen...
Norm: VersVG §151 Abs2VersVG §158o
Rechtssatz: Der Vertragseintritt des Erwerbers (Nutzungsberechtigten) eines Unternehmers erfolgt auch dann, wenn das Veräußerungsgeschäft unwirksam oder in einer Weise mangelhaft war, die letztlich zu seiner Aufhebung führt, sofern der Betrieb nur tatsächlich übernommen wurde. Entscheidungstexte 7 Ob 86/98t Entscheidungstext OGH 31.03.1998 7 Ob 86/9... mehr lesen...
Norm: VersVG §151 Abs2VersVG §158o
Rechtssatz: Voraussetzung für die Veräußerung gemäß § 151 Abs 2 und § 158o VersVG ist, dass ein lebendes Unternehmen im Wege rechtsgeschäftlicher Einzelrechtsnachfolge übertragen und unter Beibehaltung seiner Identität vom Erwerber als neuen Interesseträger fortgeführt wird (VR 1991, 173 = VersR 1991, 1204 = VersE 1481). Diese Bestimmungen sind daher weder auf Gesamtrechtsnachfolge anzuwenden noch auf Verträge... mehr lesen...
Norm: VersVG §69VersVG §151 Abs2VersVG §158
Rechtssatz: Der neue Inhaber eines Handelsgeschäfts (hier: Testamentsvollstrecker als Treuhänder) wird in der Regel nicht Versicherungsnehmer der für einen Firmenwagen abgeschlossenen Haftpflichtversicherung, wenn dieses Kraftfahrzeug im Eigentum des bisherigen Inhabers verbleibt. Veröff: VersR 1974, 1191 Schlagworte *D*, Auto European Case Law Identifie... mehr lesen...
Norm: ABGB §1409 DVersVG §71 Abs1VersVG §151 Abs2
Rechtssatz: Bei der Betriebshaftpflichtversicherung geht das Versicherungsverhältnis bei einer Veräußerung des Unternehmens nur dann auf den Dritten über, wenn mit der Veräußerung ein Wechsel in der Führung und Leistung des Betriebes verbunden ist. Nur in diesem Fall ist die Veräußerung dem Versicherer anzuzeigen. Entscheidungstexte IIZR 111/60... mehr lesen...
Norm: VersVG §71VersVG §151 Abs2
Rechtssatz: Wird bei der Fortführung eines Betriebes, für den eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist, dem Versicherer gegenüber der Anschein erweckt, als würde der Betrieb von einem anderen als dem tatsächlichen neuen Betriebsinhaber fortgeführt, so liegt hierin eine Verletzung der Anzeigepflicht im Sinne des § 71 VersVG. Veröff: VersR 1953,102 Schlagworte *D* ... mehr lesen...