Norm
VersVG §71Rechtssatz
Wird bei der Fortführung eines Betriebes, für den eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist, dem Versicherer gegenüber der Anschein erweckt, als würde der Betrieb von einem anderen als dem tatsächlichen neuen Betriebsinhaber fortgeführt, so liegt hierin eine Verletzung der Anzeigepflicht im Sinne des § 71 VersVG. Veröff: VersR 1953,102
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1953:RS0103973Dokumentnummer
JJR_19530218_AUSL000_0020ZR00117_5200000_001