Der Beschwerdeführer war zunächst in Deutschland wohnhaft. Von 1992 bis 1997 war er als Gastprofessor an der Universität für Bodenkultur in Wien tätig. Im Jahr 1995 unterhielt er bis März eine Zweitwohnung in Österreich. Im April 1995 verlegte er seinen Familienwohnsitz nach Österreich. Der Beschwerdeführer war im Streitjahr in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig. Mit dem angefochtenen Bescheid setzte die belangte Behörde im Instanzenzug die Einkommensteuer für 1995 fest. Dab... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag57/01 Versicherungsaufsicht
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z2;VAG 1978 §14 idF 1994/652;VAG 1978 §1a idF 1994/652;VAGNov 1994;
Rechtssatz: Wie sich aus den ErlRV 1682 BlgNR 18. GP, 26, ergibt, dient die VAG-Novelle 1994 der Umsetzung von EG-Richtlinien, deren Ziel die Verwirklichung des Binnenmarktes im Versicherungswesen ist. Dies geschah im Wesentlichen durch die Einführung... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag57/01 Versicherungsaufsicht
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z2;VAG 1978 §14 idF 1994/652;VAG 1978 §1a idF 1994/652;
Rechtssatz: Der Wortlaut des § 18 Abs 1 Z 2 EStG 1988 stellt inhaltlich darauf ab, dass das Versicherungsunternehmen auf Grund einer entsprechenden Anknüpfung an das Inland dem VAG unterliegt und damit der Schutz des Versicherungsnehmers gewährleistet ist. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag57/01 Versicherungsaufsicht
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z2;VAG 1978 §14 idF 1994/652;VAG 1978 §1a idF 1994/652;VwRallg;
Rechtssatz: Ist im Zeitpunkt des Abschlusses eines Versicherungsvertrages nicht auf Grund einer Zweigniederlassung oder auf Grund der Belegenheit des Risikos die Anknüpfung an Österreich gegeben gewesen, sondern an einen and... mehr lesen...
Im Rahmen der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1996 beantragte der Beschwerdeführer u.a. die Berücksichtigung einer Prämienzahlung für eine Lebensversicherung an ein in Deutschland ansässiges Versicherungsunternehmen als Sonderausgabe nach § 18 Abs. 1 Z. 2 EStG 1988. Das Finanzamt folgte im Einkommensteuerbescheid 1996 diesem Ansuchen nicht, weil Versicherungsprämien nur dann abzugsfähig seien, wenn das Versicherungsunternehmen Sitz im Inland habe od... mehr lesen...
Index: E1EE6J10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag57/01 Versicherungsaufsicht
Norm: 11992E059 EGV Art59;11992E177 EGV Art177;61996CJ0118 Safir VORAB;EStG 1988 §18 Abs1 Z2;EStG 1988 §18 Abs4 Z1;VAG 1978 §14 idF 1994/652 ;VAG 1978 §1a idF 1994/652 ;VwGG §38a; Beachte Kein Vorabentscheidungsantrag aus sonstigen Gründen (RIS: keinVORAB3); Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/14/0125 E 26. Jänner 1999 98/14/0084 E 17. ... mehr lesen...