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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §18 Abs1 Z2;Rechtssatz
Der Wortlaut des § 18 Abs 1 Z 2 EStG 1988 stellt inhaltlich darauf ab, dass das Versicherungsunternehmen auf Grund einer entsprechenden Anknüpfung an das Inland dem VAG unterliegt und damit der Schutz des Versicherungsnehmers gewährleistet ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998150125.X02Im RIS seit
21.02.2002