Begründung: Die D*** B*** AG, mit dem damaligen Sitz in Berlin, war im Jahre 1945 Eigentümerin von 299.434 Aktien der B*** E*** B*** in Prag. Mit Dekret des Präsidenten der Tschechoslowakischen Republik Nr. 102 vom 24.10.1945 über die Nationalisierung von Aktienbanken wurden die Bank- und Geldgeschäfte betreibenden Aktiengesellschaften durch Verstaatlichung nationalisiert, wobei gemäß § 3 Abs. 1 lit a) deutschen juristischen Personen für die in ihrem Besitz befindlichen Aktien kei... mehr lesen...
Norm: StV 1955 Art11VAG §13
Rechtssatz: Rechtssubjekte, die nach österreichischen Recht zum Zeitpunkt des Abschlusses des österreichischen Staatsvertrages Eigentumsrechte in Österreich hatten, konnten diese Rechte auch nicht durch eine mit dem Österreichischen Staatsvertrag erfolgte Anerkennung des deutschen Überleitungsvertrages verlieren. Sohin waren in Österreich gelegene ursprünglich deutschen Eigentümern gehörende Vermögenswerte tschechosl... mehr lesen...
Norm: VAG §1VAG §13
Rechtssatz: Auch nach dem VAG anerkennt der österreichische Gesetzgeber nach wie vor entschädigungslose Enteignungen in der Tschechoslowakei nicht als für die in Österreich gelegenen Vermögensschaften rechtswirksam. Das gilt aber auch für solche Maßnahmen, die sich gegen deutsche juristische oder physische Personen gerichtet hatten. Entscheidungstexte 7 Ob 764/83 ... mehr lesen...
Norm: VAG §13
Rechtssatz: Nach den erläuternden Bemerkungen zu § 13 Abs 3 VAG war auf solche ausländischen Vorschriften, die beispielsweise eine Registrierung und Hinterlegung der Wertpapiere vorsehen könnten, hinzuweisen, weil sie dem österreichischen ordre public nicht widersprechen und ihre Nichtbeachtung in der Regel den Verlust der Rechte aus den Wertpapieren nach sich gezogen hat. In Aktien oder Kuxen verkörperte Anteilsrechte seien sohin... mehr lesen...