Norm
VAG §1Rechtssatz
Auch nach dem VAG anerkennt der österreichische Gesetzgeber nach wie vor entschädigungslose Enteignungen in der Tschechoslowakei nicht als für die in Österreich gelegenen Vermögensschaften rechtswirksam. Das gilt aber auch für solche Maßnahmen, die sich gegen deutsche juristische oder physische Personen gerichtet hatten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0079772Dokumentnummer
JJR_19841220_OGH0002_0070OB00764_8300000_003