Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 16.11.2023 beantragte der Beschwerdeführer („BF“) „das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen möge eine Korrektur der Mappenberichtigung vom 10.12.1996 vornehmen um so eine Wiederherstellung des Grenzverlaufs vor dem 10.12.1996 zu erreichen. Die insbesondere vor dem Hintergrund das durch Frau XXXX keine wirksame Unterschrift gesetzt wurde.“ 1. Mit Schreiben vom 16.11.2023 beantragte der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 18.10.2021 beantragte der Beschwerdeführer („BF“) „Das Vermessungsamt möge daher die digitale Katastralmappe wieder in die Lage vor der Entscheidung über den Berichtigungsantrag der Gemeinde XXXX vom 24.06.2021 zurückversetzen und die Grenzen wieder so herstellen, wie sie dem Auszug aus der digitalen Katastralmappe vom 03.05.2021 entsprechen“. 1. Mit Schreiben vom 18.10.2021 beantragte der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 03.02.2020 beantragten Ing. Mag. Adolf und Margarete L XXXX , im weiteren Beschwerdeführer (BF), die Berichtigung der nördlichen Grenzen vom Grundstück 591/8, welches in deren grundbücherlichen Miteigentum steht. 2. Aufgrund dieses Antrages führte das Vermessungsamt Amstetten ein Ermittlungsverfahren durch und wies den Antrag mit Bescheid vom 17.07.2020 ab, wobei als Rechtsgrundlage § 52 Z 5 VermG genannt wurde. 3. Im gegen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 03.02.2020 beantragten Ing. Mag. Adolf und Margarete L XXXX , im weiteren Beschwerdeführer (BF), die Berichtigung der nördlichen Grenzen vom Grundstück 591/8, welches in deren grundbücherlichen Miteigentum steht. 2. Aufgrund dieses Antrages führte das Vermessungsamt Amstetten ein Ermittlungsverfahren durch und wies den Antrag mit Bescheid vom 17.07.2020 ab, wobei als Rechtsgrundlage § 52 Z 5 VermG genannt wurde. 3. Im gegen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 03.02.2020 beantragten Ing. Mag. Adolf und Margarete L XXXX , im weiteren Beschwerdeführer (BF), die Berichtigung der nördlichen Grenzen vom Grundstück 591/8, welches in deren grundbücherlichen Miteigentum steht. 2. Aufgrund dieses Antrages führte das Vermessungsamt Amstetten ein Ermittlungsverfahren durch und wies den Antrag mit Bescheid vom 17.07.2020 ab, wobei als Rechtsgrundlage § 52 Z 5 VermG genannt wurde. 3. Im gegen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 03.02.2020 beantragten Ing. Mag. Adolf und Margarete L XXXX , im weiteren Beschwerdeführer (BF), die Berichtigung der nördlichen Grenzen vom Grundstück 591/8, welches in deren grundbücherlichen Miteigentum steht. 2. Aufgrund dieses Antrages führte das Vermessungsamt Amstetten ein Ermittlungsverfahren durch und wies den Antrag mit Bescheid vom 17.07.2020 ab, wobei als Rechtsgrundlage § 52 Z 5 VermG genannt wurde. 3. Im gegen... mehr lesen...