Begründung: Der Kläger ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 193 KG B*****, zu der unter anderem die Weggrundstücke 81/4 und 81/10 gehören. Er hat diese Liegenschaft mit Kaufvertrag vom 23. 7. 1987 von Alois B***** erworben. Die Beklagte ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 178 KG B*****, bestehend aus dem Weggrundstück 81/6 und der Baufläche 81/5. Sie hat diese Liegenschaften mit Kaufvertrag vom 7. 12. 1977 von den Ehegatten Alois und Maria B***** erworben. Sie benützt d... mehr lesen...
Norm: ABGB §481VermG §49
Rechtssatz: § 49 VermG schützt nur das Vertrauen des Erwerbers auf die im Grenzkataster festgelegten Grenzen, entbindet ihn aber nicht seiner Sorgfaltspflicht in Bezug auf offenkundige Dienstbarkeiten, sofern sie die Festlegung der Grundstücksgrenzen nicht berühren. Entscheidungstexte 6 Ob 268/04m Entscheidungstext OGH 15.12.2004 6 Ob 268/04m Veröff: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind jeweils Alleineigentümer benachbarter Grundstücke in Purkersdorf. Der Kläger wollte - im Zuge eines Bauprojekts - sein Grundstück vermessen lassen und in den rechtsverbindlichen Grenzkataster aufgenommen wissen und beauftragte damit einen staatlich befugten und beeideten Ingenieur-Konsulenten für Vermessungswesen (im folgenden Geometer). Am 12. September 1994 fand über Einladung des Geometers eine "Grenzverhandlung" statt. Die der Beklag... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Eigentümerin der Grundstücke 262 und 376 je KG Sattendorf. Diese Grundstücke grenzen im Süden an das Grundstück 502/1 Ossiachersee, das als öffentliches Wassergut im Eigentum der klagenden R*** Ö*** steht. Bei Anlegung des Grundkatasters führte die den Grundstücken 262 und 376 entsprechende Grundfläche die Bezeichnung 501 KG Sattendorf; dieses Grundstück wurde um das Jahr 1951 in die Grundstücke 501/1 und 501/2, deren Bezeichnung später in 262 und 376 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §431ABGB §851VermG §25VermG §28VermG §49VermG §52
Rechtssatz: Auch bei Neuanlegung des Grenzkatasters bleibt die im außerstreitigen Verfahren festgestellte Grenze für den Grenzkataster maßgeblich, wenn es dem in diesem Verfahren Unterlegenen nicht gelingt, im Verfahren über seine Eigentumsklage sein besseres Recht und damit die Unrichtigkeit des im außerstreitigen Verfahren als berechtigt anerkannten Grenzverlauf zu beweisen; der blo... mehr lesen...