Norm
ABGB §481Rechtssatz
§ 49 VermG schützt nur das Vertrauen des Erwerbers auf die im Grenzkataster festgelegten Grenzen, entbindet ihn aber nicht seiner Sorgfaltspflicht in Bezug auf offenkundige Dienstbarkeiten, sofern sie die Festlegung der Grundstücksgrenzen nicht berühren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119597Dokumentnummer
JJR_20041215_OGH0002_0060OB00268_04M0000_001