RS OGH 2004/12/15 6Ob268/04m

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Veröffentlicht am 15.12.2004
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Norm

ABGB §481
VermG §49

Rechtssatz

§ 49 VermG schützt nur das Vertrauen des Erwerbers auf die im Grenzkataster festgelegten Grenzen, entbindet ihn aber nicht seiner Sorgfaltspflicht in Bezug auf offenkundige Dienstbarkeiten, sofern sie die Festlegung der Grundstücksgrenzen nicht berühren.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119597

Dokumentnummer

JJR_20041215_OGH0002_0060OB00268_04M0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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