Norm
ABGB §431Rechtssatz
Auch bei Neuanlegung des Grenzkatasters bleibt die im außerstreitigen Verfahren festgestellte Grenze für den Grenzkataster maßgeblich, wenn es dem in diesem Verfahren Unterlegenen nicht gelingt, im Verfahren über seine Eigentumsklage sein besseres Recht und damit die Unrichtigkeit des im außerstreitigen Verfahren als berechtigt anerkannten Grenzverlauf zu beweisen; der bloße Hinweis auf den Mappenstand oder auf die seinerzeitigen Grundbuchsanlegungsakten genügt nicht. Erst der in Kraft getretene Grenzkataster schafft umfassenden Vertrauensschutz.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0038774Dokumentnummer
JJR_19890405_OGH0002_0010OB00006_8900000_001