Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der Antragsteller begehrte bei einem näher bezeichneten Universitätsprofessor die Ausstellung eines Zeugnisses über eine näher bezeichnete Lehrveranstaltung. 2. Mit Bescheid vom 27.01.2020 wurde der Antrag auf Ausstellung eines Zeugnisses über die näher bezeichnete Lehrveranstaltung gemäß § 74 UG abgewiesen. 3. Gegen diesen Bescheid erhob der Antragsteller Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. 4. Mit Erkenntnis vom 17.11.2020, W224 2232882-1, w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist ordentliche Studierende an der Universität Salzburg. Am 28.02.2019 nahm sie an der Fachprüfung „Europarecht“ teil. Am 29.03.2019 teilten die Prüfer der Beschwerdeführerin per E-Mail mit, dass bei der Prüfung ein Fehler unterlaufen sei, da auf den Prüfungsangaben die richtigen und falschen Antworten unterscheidbar gewesen seien. Da dies die Validität der Prüfung zerstört habe, haben keine gültigen Prüfungsergebnisse... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist ordentliche Studierende an der Universität Salzburg. Am 28.02.2019 nahm sie an der Fachprüfung „Europarecht“ teil. Am 29.03.2019 teilten die Prüfer der Beschwerdeführerin per E-Mail mit, dass bei der Prüfung ein Fehler unterlaufen sei, da auf den Prüfungsangaben die richtigen und falschen Antworten unterscheidbar gewesen seien. Da dies die Validität der Prüfung zerstört habe, haben keine gültigen Prüfungsergebnisse... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist ordentliche Studierende an der Universität Salzburg. Am 28.02.2019 nahm sie an der Fachprüfung „Europarecht“ teil. Am 29.03.2019 teilten die Prüfer der Beschwerdeführerin per E-Mail mit, dass bei der Prüfung ein Fehler unterlaufen sei, da auf den Prüfungsangaben die richtigen und falschen Antworten unterscheidbar gewesen seien. Da dies die Validität der Prüfung zerstört habe, haben keine gültigen Prüfungsergebnisse... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist ordentliche Studierende an der Universität Salzburg. Am 28.02.2019 nahm sie an der Fachprüfung „Europarecht“ teil. Am 29.03.2019 teilten die Prüfer der Beschwerdeführerin per E-Mail mit, dass bei der Prüfung ein Fehler unterlaufen sei, da auf den Prüfungsangaben die richtigen und falschen Antworten unterscheidbar gewesen seien. Da dies die Validität der Prüfung zerstört habe, haben keine gültigen Prüfungsergebnisse... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist ordentliche Studierende an der Universität Salzburg. Am 28.02.2019 nahm sie an der Fachprüfung „Europarecht“ teil. Am 29.03.2019 teilten die Prüfer der Beschwerdeführerin per E-Mail mit, dass bei der Prüfung ein Fehler unterlaufen sei, da auf den Prüfungsangaben die richtigen und falschen Antworten unterscheidbar gewesen seien. Da dies die Validität der Prüfung zerstört habe, haben keine gültigen Prüfungsergebnisse... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer ist ordentlicher Studierender an der Universität Salzburg. Am 28.02.2019 nahm er an der Fachprüfung „Europarecht“ teil. Am 29.03.2019 teilten die Prüfer dem Beschwerdeführer per E-Mail mit, dass bei der Prüfung ein Fehler unterlaufen sei, da auf den Prüfungsangaben die richtigen und falschen Antworten unterscheidbar gewesen seien. Da dies die Validität der Prüfung zerstört habe, haben keine gültigen Prüfungsergebnisse fe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer ist ordentlicher Studierender an der Universität Salzburg. Am 28.02.2019 nahm er an der Fachprüfung „Europarecht“ teil. Am 29.03.2019 teilten die Prüfer dem Beschwerdeführer per E-Mail mit, dass bei der Prüfung ein Fehler unterlaufen sei, da auf den Prüfungsangaben die richtigen und falschen Antworten unterscheidbar gewesen seien. Da dies die Validität der Prüfung zerstört habe, haben keine gültigen Prüfungsergebnisse fe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist ordentliche Studierende an der Universität Salzburg. Am 28.02.2019 nahm sie an der Fachprüfung „Europarecht“ teil. Am 29.03.2019 teilten die Prüfer der Beschwerdeführerin per E-Mail mit, dass bei der Prüfung ein Fehler unterlaufen sei, da auf den Prüfungsangaben die richtigen und falschen Antworten unterscheidbar gewesen seien. Da dies die Validität der Prüfung zerstört habe, haben keine gültigen Prüfungsergebnisse... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist ordentliche Studierende an der Universität Salzburg. Am 28.02.2019 nahm sie an der Fachprüfung „Europarecht“ teil. Am 29.03.2019 teilten die Prüfer der Beschwerdeführerin per E-Mail mit, dass bei der Prüfung ein Fehler unterlaufen sei, da auf den Prüfungsangaben die richtigen und falschen Antworten unterscheidbar gewesen seien. Da dies die Validität der Prüfung zerstört habe, haben keine gültigen Prüfungsergebnisse... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 28.02.2019 fand die Prüfung aus Europarecht an der Universität Salzburg statt. Abhängig vom Lichteinfall im jeweiligen Hörsaal und auch von der Farbe des Prüfungsbogens waren in den Prüfungsbögen die richtigen von den falschen Antwortoptionen in unterschiedlichem Ausmaß unterscheidbar. Am 28.03.2019 wurden die Studierenden daher in Kenntnis gesetzt, dass keine Prüfungsbeurteilung durch die Prüfer erfolgen könne und dass der Prüfungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 28.02.2019 fand die Prüfung aus Europarecht an der Universität Salzburg statt. Abhängig vom Lichteinfall im jeweiligen Hörsaal und auch von der Farbe des Prüfungsbogens waren in den Prüfungsbögen die richtigen von den falschen Antwortoptionen in unterschiedlichem Ausmaß unterscheidbar. Am 28.03.2019 wurden die Studierenden daher in Kenntnis gesetzt, dass keine Prüfungsbeurteilung durch die Prüfer erfolgen könne und dass der Prüfungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 28.02.2019 fand die Prüfung aus Europarecht an der Universität Salzburg statt. Abhängig vom Lichteinfall im jeweiligen Hörsaal und auch von der Farbe des Prüfungsbogens waren in den Prüfungsbögen die richtigen von den falschen Antwortoptionen in unterschiedlichem Ausmaß unterscheidbar. Am 28.03.2019 wurden die Studierenden daher in Kenntnis gesetzt, dass keine Prüfungsbeurteilung durch die Prüfer erfolgen könne und dass der Prüfungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 28.02.2019 fand die Prüfung aus Europarecht an der Universität Salzburg statt. Abhängig vom Lichteinfall im jeweiligen Hörsaal und auch von der Farbe des Prüfungsbogens waren in den Prüfungsbögen die richtigen von den falschen Antwortoptionen in unterschiedlichem Ausmaß unterscheidbar. Am 28.03.2019 wurden die Studierenden daher in Kenntnis gesetzt, dass keine Prüfungsbeurteilung durch die Prüfer erfolgen könne und dass der Prüfungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 28.02.2019 fand die Prüfung aus Europarecht an der Universität Salzburg statt. Abhängig vom Lichteinfall im jeweiligen Hörsaal und auch von der Farbe des Prüfungsbogens waren in den Prüfungsbögen die richtigen von den falschen Antwortoptionen in unterschiedlichem Ausmaß unterscheidbar. Am 28.03.2019 wurden die Studierenden daher in Kenntnis gesetzt, dass keine Prüfungsbeurteilung durch die Prüfer erfolgen könne und dass der Prüfungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 28.02.2019 fand die Prüfung aus Europarecht an der Universität Salzburg statt. Abhängig vom Lichteinfall im jeweiligen Hörsaal und auch von der Farbe des Prüfungsbogens waren in den Prüfungsbögen die richtigen von den falschen Antwortoptionen in unterschiedlichem Ausmaß unterscheidbar. Am 28.03.2019 wurden die Studierenden daher in Kenntnis gesetzt, dass keine Prüfungsbeurteilung durch die Prüfer erfolgen könne und dass der Prüfungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die Beschwerdeführerin stellte am 7. Juli 2016 an der JKU Linz einen Antrag auf "Anrechnung" ihres "Studienschwerpunktes im Ausmaß von 24 ECTS". Daraufhin wurde der Beschwerdeführerin infolge (mehrfacher) E-Mail Korrespondenzen mitgeteilt, dass ihr Studienschwerpunkt mit bloß 21-ECTS Punkte abgeschlossen werden könne. Die Anzahl der ECTS-Punkte für die jeweiligen Lehrveranstaltungen würden sich aus dem derzeit geltenden Curriculum ergeben und n... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid vom 30.09.2015, Zl. 209339/15 wies der Universitätsstudienleiter der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck den Antrag der Beschwerdeführerin auf Aufhebung der negativ beurteilten Lehrveranstaltungsprüfung "Cultural Studies" VO 1, des Bachelorstudiums Architektur ab. Der Bescheid wurde am 20.10.2015 persönlich zugestellt. 2. Mit Schriftsatz vom 15.11.2015 erhob die Beschwerdeführerin fristgerecht Beschwerde gegen d... mehr lesen...