Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin studierte an der Paris Lodron Universität Salzburg die Bachelorstudien „Psychologie“ und „Germanistik“. 2. Am 01.10.2020 wurde der Beschwerdeführerin per E-Mail durch den Vizerektor für Lehre und Studium das Erlöschen der Zulassung zu ihrem Bachelorstudium Psychologie mitgeteilt. Begründet wurde dies damit, dass die Beschwerdeführerin die letzte zulässige Wiederholung einer Prüfung im Rahmen ihres Studiums... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Bisheriges Verfahren Dem Beschwerdeführer wurde erstmals am 22.04.2016 ein Einberufungsbefehl zur Ableistung des Grundwehrdienstes ab XXXX zugestellt. Dieser Einberufungsbefehl wurde mehrmals abgeändert, zuletzt mit Bescheid vom 10.01.2020 auf den Einberufungstermin 04.05.2020. Dabei wurde nach Erlassung des letzten Abänderungsbescheides festgestellt, dass sich der Sachverhalt im Hinblick auf die Tatbestandsmerkmale des § 24 Abs. 3 Wehrgese... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Bisheriges Verfahren Dem Beschwerdeführer wurde erstmals am 01.04.2014 ein Einberufungsbefehl zur Ableistung des Grundwehrdienstes ab XXXX zugestellt. Dieser Einberufungsbefehl wurde mehrmals abgeändert, zuletzt mit Bescheid vom 13.09.2019 auf den Einberufungstermin 02.06.2020. Dabei wurde nach Erlassung des letzten Abänderungsbescheides festgestellt, dass sich der Sachverhalt im Hinblick auf die Tatbestandsmerkmale des § 24 Abs. 3 We... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) betrieb im Wintersemester 2018/19 an der Johannes Kepler Universität Linz (im Folgenden: JKU Linz) das Diplomstudium Rechtswissenschaften. 2. Am 31.10.2019 beantragte die BF die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist auf Stellung eines Antrags auf Beurlaubung für das Wintersemester 2018/19 und begründete diesen damit, dass sie im Zusammenhang mit einem anderen an der JKU Linz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 21.03.2019 beantragte der Beschwerdeführer den Aufschub des Antrittes seines Grundwehrdienstes zum Zweck der Weiterführung seines Studiums der Zahnmedizin an der Medizinischen Universität Wien. Dem Antrag war eine Bestätigung des Studienerfolges, eine Studienzeitbestätigung, und eine Inskriptionsbestätigung für das Sommersemester 2019, jeweils vom 21.03.2019, beigefügt. Mit Bescheid des Militärkommandos Wien vom 12.04.201... mehr lesen...