Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer stellte am 05.02.2018 einen Antrag auf Zulassung zum Bachelorstudium XXXX an der Johannes Kepler Universität Linz (JKU). Dem Antrag wurden unter anderem folgende Dokumente beigelegt: West African Senior School Certificate June 2012, Confirmation of Result and Eligibility for Admission to a Higher Institution in respect of XXXX (Federal Ministry of Education) und JAMB (Joint Admissions and Matricualtion Board) Testergebnis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin stellte am 03.09.2019 einen Antrag auf Zulassung zum Doktoratsstudium „PhD in Education“ an der Johannes Kepler Universität Linz. Hinsichtlich ihrer Vorstudien verwies sie auf ein abgeschlossenes Lehramtsstudium Volksschule an der (damaligen) Pädagogischen Akademie des Bundes in Oberösterreich, auf einen absolvierten Hochschullehrgang „Hochschulische Nachqualifizierung zum Bachelor of Education“ an der Pädagogischen Ho... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin stellte am 03.09.2019 einen Antrag auf Zulassung zum Doktoratsstudium „PhD in Education“ an der Johannes Kepler Universität Linz. Hinsichtlich ihrer Vorstudien verwies sie auf ein abgeschlossenes Lehramtsstudium Volksschule an der (damaligen) Pädagogischen Akademie des Bundes in Oberösterreich, auf einen absolvierten Hochschullehrgang „Hochschulische Nachqualifizierung zum Bachelor of Education“ an der Pädagogischen Ho... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin stellte am 03.09.2019 einen Antrag auf Zulassung zum Doktoratsstudium „PhD in Education“ an der Johannes Kepler Universität Linz. Hinsichtlich ihrer Vorstudien verwies sie auf ein abgeschlossenes Lehramtsstudium Volksschule an der (damaligen) Pädagogischen Akademie des Bundes in Oberösterreich, auf einen absolvierten Hochschullehrgang „Hochschulische Nachqualifizierung zum Bachelor of Education“ an der Pädagogischen Ho... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 06.04.2018 stellte die Beschwerdeführerin einen "Antrag auf Feststellung der Studienbeitragspflicht". Sie sei Drittstaatsangehörige (Mazedonien) und verfüge über eine Aufenthaltsberechtigung "Studierender" und sei seit dem Sommersemester 2013 "zum folgenden Studium" an der Universität Wien rückgemeldet: Doktoratsstudium der Philosophie (Dissertationsgebiet: English and American Studies - A 792 343) und dem Doktoratsstudium der Philosop... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 06.04.2018 stellte die Beschwerdeführerin einen "Antrag auf Feststellung der Studienbeitragspflicht". Sie sei Drittstaatsangehörige (Mazedonien) und verfüge über eine Aufenthaltsberechtigung "Studierender" und sei seit dem Sommersemester 2013 "zum folgenden Studium" an der Universität Wien rückgemeldet: Doktoratsstudium der Philosophie (Dissertationsgebiet: English and American Studies - A 792 343) und dem Doktoratsstudium der Philosop... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde aufgrund seines Antrags vom 16.07.2018 unter Vorlage eines Nachweises über sein an der Technischen Universität Graz abgeschlossenes Diplomstudium unter Vorschreibung einer Ergänzungsprüfung aus Latein ab dem Wintersemester 2018/19 zum Diplomstudium Rechtswissenschaften an der Universität Wien zugelassen. 2. Am 05.09.2018 teilte der BF der Universität Wien per E-Mail mit, dass er festgestellt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde aufgrund seines Antrags vom 16.07.2018 unter Vorlage eines Nachweises über sein an der Technischen Universität Graz abgeschlossenes Diplomstudium unter Vorschreibung einer Ergänzungsprüfung aus Latein ab dem Wintersemester 2018/19 zum Diplomstudium Rechtswissenschaften an der Universität Wien zugelassen. 2. Am 05.09.2018 teilte der BF der Universität Wien per E-Mail mit, dass er festgestellt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der am 05.07.1986 geborene Beschwerdeführer begann im Wintersemester 2017/18 das Doktoratsstudium der Philosophie an der Universität Wien. Am 01.09.2017 beantragte der Beschwerdeführer erstmals die Gewährung einer Studienbeihilfe für das genannte Studium. 2. Mit Bescheid der Studienbeihilfenbehörde, Stipendienstelle Wien, vom 09.10.2017 wurde der Antrag aufgrund der überschrittenen Altersgrenze (§ 6 Z 4 StudFG) abgewiesen. 3. Mit Sc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer war ab dem Wintersemester 2011/12 zum Doktoratsstudium der Philosophie (nach dem Curriculum für das Doktoratsstudium der Philosophie in Geistes- und Kulturwissenschaften, Philosophie und Bildungswissenschaft) mit dem Dissertationsgebiet Geschichte mit der Studienkennzahl 792 312 zugelassen. Mit Beginn des Wintersemesters 2015/16 wurde er nach Ablauf von acht Semestern erstmals studienbeitragspflichtig. Er schloss das ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer war ab dem Wintersemester 2011/12 zum Doktoratsstudium der Philosophie (nach dem Curriculum für das Doktoratsstudium der Philosophie in Geistes- und Kulturwissenschaften, Philosophie und Bildungswissenschaft) mit dem Dissertationsgebiet Geschichte mit der Studienkennzahl 792 312 zugelassen. Mit Beginn des Wintersemesters 2015/16 wurde er nach Ablauf von acht Semestern erstmals studienbeitragspflichtig. Er schloss das ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit angefochtenem Bescheid wies das Organ für studienrechtliche Angelegenheiten an der Wirtschaftsuniversität Wien (WU Wien) den Antrag der Beschwerdeführerin vom 05.07.2017 gemäß § 78 Abs. 1 UG ab. 2. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin fristgerecht das Rechtsmittel der Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. 3. Am 12.02.2019 teilte eine Verwaltungsmitarbeiterin des Bereichs Studienrecht und Anerkennung der WU Wien dem Bundesverwa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit E-Mail vom 15.06.2018 stellte der Beschwerdeführer einen Antrag auf Löschung des Prüfungsantritts zur Prüfung "MP Straf- und Strafprozessrecht (SoSe 2018)" bei Univ.-Prof. DDr. XXXX (Datum der Prüfung 26.04.2018, Eintragung der Nicht-Beurteilung am 04.06.2018) und beantragte mit einer umfangreichen Sachverhaltsdarstellung auch die Löschung des damit zusammenhängenden "Schummelvermerks". 2. In der weiteren Folge wurde dem Beschwerdef... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte am 18.10.2017 die Anerkennung von Prüfungen für das Doktoratsstudium Rechtswissenschaften an der Universität Wien. 2. Mit Bescheid vom 17.12.2017 wurde der Antrag abgewiesen. Im Einzelnen wurden nicht anerkannt: 1. Fachseminar öffentliches Recht (4 ECTS) und Fachseminar Privatrecht (4 ECTS) als prüfungsimmanente Lehrveranstaltung zur Judikatur-oder Textanalyse gemäß § 4 Abs. 1 lit. b des Curriculums des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte am 18.10.2017 die Anerkennung von Prüfungen für das Doktoratsstudium Rechtswissenschaften an der Universität Wien. 2. Mit Bescheid vom 17.12.2017 wurde der Antrag abgewiesen. Im Einzelnen wurden nicht anerkannt: 1. Fachseminar öffentliches Recht (4 ECTS) und Fachseminar Privatrecht (4 ECTS) als prüfungsimmanente Lehrveranstaltung zur Judikatur-oder Textanalyse gemäß § 4 Abs. 1 lit. b des Curriculums des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Am 28. März 2017 beantragte der Beschwerdeführer die Zulassung zum Masterstudium Psychologie an der Universität Wien. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid wies das Rektorat der Universität Wien den Antrag des Beschwerdeführers auf Zulassung zum Masterstudium Psychologie gemäß § 64 Abs. 5 Universitätsgesetz 2002 (UG) ab. Begründend führte das Rektorat im Wesentlichen aus, dass die Zulassung ein facheinschlägiges und gleichwertiges Bachelors... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte mit Schreiben vom 29.08.2017 einen Antrag auf Zulassung zum Doktoratsstudium Rechtswissenschaften an der Universität Wien. Er legte seinem Antrag Erfolgsnachweise der Wirtschaftsuniversität (WU) Wien, das Abschlusszeugnis für das Masterstudium Wirtschaftsrecht sowie Bescheide über die Verleihung der akademischen Grade Master of Laws (WU), LL.M (WU) und Bachelor of Laws (WU), LL.B. (WU) bei. 2. Mit Bescheid d... mehr lesen...