Entscheidungsgründe: Der Kläger war Mitglied der beklagten Genossenschaft, von der er mit Vorstandsbeschluß vom 5. Juni 1987 gemäß § 7 Abs 1 lit c der Satzung ausgeschlossen wurde. Gegen diesen Beschluß erhob er gemäß § 7 Abs 3 der Satzung Beschwerde beim Aufsichtsrat der Genossenschaft, der am 3. Dezember 1987 nicht Folge gegeben wurde. Ein weiterer Rechtszug an Organe der Genossenschaft ist in der Satzung nicht vorgesehen. Mit der am 27. November 1987 beim Erstgericht überreicht... mehr lesen...
Norm: GenG §5GenG §27GenG §30
Rechtssatz: Die Bestimmungen des Statuts der Genossenschaft dürfen bei der gerichtlichen Überprüfung des Ausschlusses eines Genossenschafters und bei der Frage, ob dieser nach Feststellung der Unwirksamkeit des Ausschlusses zur rückwirkenden Anfechtung von Generalversammlungsbeschlüssen berechtigt ist, nicht außer Betracht bleiben. (Hier: rückwirkende Anfechtbarkeit verneint). Entscheidungstexte... mehr lesen...
Im Genossenschaftsregister des Landes- als Handelsgerichtes Linz ist die am 20. Dezember 1950 gegrundete gemeinnützige Wohn- und Siedlungsgenossenschaft "G.", registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haft eingetragen. Über die Organe der Genossenschaft enthalten die Satzungen nachstehende, für die gegenständliche Entscheidung wichtige Bestimmungen: "Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen, davon ein Obmann und ein Obmannstellvertreter, die persönlich Mitglieder der Genos... mehr lesen...
Norm: GenG §30
Rechtssatz: Der Widerruf der Einberufung einer Generalversammlung ist auch wirksam, wenn die Mitteilung hierüber nicht allen Genossenschaftern rechtzeitig zugekommen ist. Entscheidungstexte 2 Ob 60/61 Entscheidungstext OGH 17.03.1961 2 Ob 60/61 Veröff: SZ 34/44 = EvBl 1961/252 S 327 European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Norm: GenG §30
Rechtssatz: Voraussetzung einer allenfalls in Betracht kommenden Sanierung eines Einberufungsfehlers - hier der Nichtankündigung eines Tagesordnungspunktes - ist die Teilnahme aller Genossenschafter an der verfehlt einberufenen Versammlung. Entscheidungstexte 7 Ob 74/57 Entscheidungstext OGH 27.02.1957 7 Ob 74/57 Eur... mehr lesen...
Norm: GenG §30
Rechtssatz: Eine nicht ordnungsgemäß einberufene Generalversammlung kann keine wirksamen, für die Mitglieder verbindlichen Beschlüsse fassen. Die Tatsache, daß die außerordentliche Vollversammlung für ihre Beschlußfähigkeit die notwendige Stimmenanzahl erreicht hat, vermag die Fehler bis zur Einberufung der Versammlung nicht zu heilen. Entscheidungstexte 1 Ob 404/55 Ents... mehr lesen...
Norm: GenG §30
Rechtssatz: Ein Beschluß der Generalversammlung auf Erhöhung des Geschäftsanteiles ist dann ungültig, wenn in der Einladung der Betrag, auf den der Geschäftsanteil erhöht werden soll, nicht angegeben ist. Dies muß auch für den Fall gelten, als die Anzahl der von jedem Mitglied zu übernehmenden Geschäftsanteile geändert wird. Entscheidungstexte 3 Ob 708/54 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: GenG §30JN §1 CVb
Rechtssatz: Vollversammlungsbeschlüsse einer Genossenschaft können, auch wenn sie ins Genossenschaftsregister eingetragen wurden, im Rechtswege angefochten werden. Inhalt der Bekanntgabe der Tagesordnung. Entscheidungstexte 3 Ob 853/29 Entscheidungstext OGH 13.12.1929 3 Ob 853/29 Veröff: SZ 11/260 European Case La... mehr lesen...