Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaften EZ ***** und EZ *****, beide GB 01004 Innere Stadt Wien. Auf diesen Liegenschaften ist jeweils im Gutsbestandsblatt zur TZ 7354/1951 die Errichtung eines Bauwerks iSd § 435 ABGB aufgrund einer Anzeige der Vermessungsbehörde vom 29. 9. 1950 ersichtlich gemacht. Im Zug der Umstellung des Grundbuchs auf automationsunterstützte Datenverarbeitung wurden diese Ersichtlichmachungen sprachlich mit der Bezeichnung „Superädif... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte antragsgemäß eine Urkundenhinterlegung und verfügte die Ersichtlichmachung gemäß § 10 Abs 1a UHG. Mit dem Argument, das Bauwerk, hinsichtlich dessen die Urkundenhinterlegung begehrt und bewilligt wurde, umfasse nicht die Grundstücke 4/1 und 4/3 der EZ 647 Grundbuch *****, sondern nur das Grundstück 4/1, erhoben die Liegenschaftseigentümer gegen diesen erstinstanzlichen Beschluss Rekurs. Mit dem nunmehr angefochtenen Beschluss hat das Gericht z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist (schlichter) Miteigentümer einer Liegenschaft, auf der ein Mehrparteienwohnhaus errichtet ist. Im Gutsbestandsblatt der Liegenschaft ist die Vorbereitung der
Begründung: von Wohnungseigentum angemerkt. Mit Vertrag vom 14. 12. 2005 verkaufte der Kläger 33/1307 seiner ideellen Anteile an Ernst P. zum Zweck der
Begründung: von Wohnungseigentum an der bestehenden Wohnung top Nr 3; gleichzeitig erteilte er dem Käufer die Zusage der Einräumung des Wohnung... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Mit der Behauptung, sie sei Eigentümerin eines auf Grundstück Nr 79/36 der EZ 509 KG ***** und Grundstück Nr 78/1 der EZ 275 KG ***** errichteten Superädifikats und habe dieses mit Kaufvertrag vom 15. 1. 2009 an den A***** Ö***** (Gemeinschuldnerin) veräußert, welcher Vertrag auch konkursgerichtlich genehmigt worden sei, begehrte die Antragstellerin die gerichtliche Hinterlegung der Urkunde Kaufvertrag vom 25. 1. 2009 zum Erwerb des Eigentumsrechts am bezeichne... mehr lesen...
Begründung: Roland B***** war ab 12. 6. 1989 (offenbar, wenn auch nicht näher festgestellt: auf unbestimmte Zeit) Unterpächter des 311 m² großen Kleingartens (KGV B*****) mit der Anschrift ***** (EZ ***** Grundbuch *****, BG *****). Generalpächter der im Eigentum der Stadt ***** stehenden Liegenschaft war (und ist) der Zentralverband *****. In den Folgejahren wurde von Roland B***** in diesem Kleingarten ein Haus mit einer Grundfläche von rund 38 m² errichtet. Mit gemeinschaftlich... mehr lesen...
Begründung: Mit einem beglaubigt unterfertigten Gesuch begehrte die Antragstellerin die Bewilligung der Anmerkung der Rangordnung bis zu dem vom Erstgericht festzusetzenden Zeitpunkt für die bis zu einem Höchstbetrag von S 450,000.000,-- beabsichtigte Verpfändung des angeblich ihr gehörigen Superädifikats, nämlich eines Einrichtungshauses, das auf den jeweils der S***** Leasing GesmbH zur Gänze gehörigen Liegenschaften EZ ***** Grundbuch ***** errichtet wurde, durch Einreihung dies... mehr lesen...
Norm: GBG §53GBG §54UHG §1 Abs1 Z2 litfUHG §12
Rechtssatz: Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Verpfändung eines Superädifikats zulässig. Entscheidungstexte 5 Ob 284/01b Entscheidungstext OGH 11.12.2001 5 Ob 284/01b Veröff: SZ 74/196 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0116024 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 22. 12. 1995 wurde der Nachlass der am 5. 5. 1993 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung verstorbenen Juliana P***** auf Grund des Gesetzes unter Bedachtnahme auf mehrere Erbsentschlagungen den bedingt erbserklärten Erben, und zwar den erblasserischen Söhnen Karl P***** zu einem Drittel und Johannes P***** zur Hälfte, sowie dem erblasserischen Enkel David P***** zu einem Sechstel unter Hinweis auf das getroffene Erbteilungsübereinkommen vo... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §45 IC2AußStrG 2005 §45 IC3AußStrG 2005 §45 IIHUHG §10 idF GB?Nov 2008UHG §12
Rechtssatz: Der Liegenschaftseigentümer hat - mangels Beschwer - keine Rechtsmittellegitimation gegen einen Beschluss, mit dem aus Anlass der Übertragung eines Superädifikates die Hinterlegung der Übertragungsurkunde angeordnet wurde. Entscheidungstexte 2 Ob 67/99p Entscheidungstext OGH 30... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist bücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ 161 Grundbuch Heilig Kreuz im Gerichtsbezirk Hall in Tirol mit dem Grundstück 3.857/1. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Hall in Tirol vom 2. Oktober 1985, Uh 6/85, wurde die gerichtliche Hinterlegung des zwischen der L*** Grundstücksverwertungs Gesellschaft mbH als Geschenkgeberin einerseits und dem Beklagten als Geschenknehmer andererseits abgeschlossenen Schenkungsvertrages vom 23. Dezember 1982 zum Zweck... mehr lesen...
Norm: ABGB §435GBG §61 AUHG §1UHG §10 idF GB?Nov 2008UHG §12UHG §19 idF GB?Nov 2008
Rechtssatz: Dem Grundeigentümer steht gegen einer Urkundenhinterlegung, die sein Eigentum zu Unrecht mit einem Bauwerk im Sinn des § 435 ABGB "belastet", eine Löschungsklage analog § 61 GBG zu. Entscheidungstexte 3 Ob 516/90 Entscheidungstext OGH 13.06.1990 3 Ob 516/90 Veröff: SZ 63/100 = JBl 1991,238... mehr lesen...