Norm
AußStrG 2005 §45 IC2Rechtssatz
Der Liegenschaftseigentümer hat - mangels Beschwer - keine Rechtsmittellegitimation gegen einen Beschluss, mit dem aus Anlass der Übertragung eines Superädifikates die Hinterlegung der Übertragungsurkunde angeordnet wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113420Im RIS seit
29.04.2000Zuletzt aktualisiert am
15.01.2014